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Auto­ver­si­che­rung

Auto­ver­si­che­rung unbedingt über Chiptuning informieren

Chiptuning wird bei sportlichen Autofahrern und bei Besitzern von Dieselfahrzeugen immer beliebter. Durch kleine Änderungen an der elektronischen Motorsteuerung lässt sich bei vielen Serienfahrzeugen die Motorleistung steigern oder auch der Verbrauch senken. Bis zu 40 Prozent Leistungszuwachs versprechen die Anbieter von Chiptuning je nach Fahrzeugmodell. Wer sein Auto elektronisch tunen lässt, sollte die Auswirkungen auf Betriebserlaubnis, Herstellergarantie und Kfz-Versicherungsschutz kennen.

Das Fahrzeugtuning durch Eingriff ins elektronische Motor-Management muss man wie alle technischen Änderungen von TÜV, Dekra oder einem anderen Kfz-Prüfdienst abnehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Unterlässt man das, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Technische Dokumente oder kopierte Gutachten, die man vom Chiptuner bekommt, ersetzen nicht die Prüfung und den Eintrag in die Fahrzeugpapiere durch TÜV und Co. Außerdem schränkt der Hersteller des Fahrzeugs in aller Regel die Garantie ein, wenn man technische Änderungen an der Motorsteuerung vornimmt - außer, man lässt das Chiptuning direkt in einer Markenwerkstatt durchführen, das bieten heute immer mehr Autohersteller an. Lässt man seinen Wagen von einem unabhängigen Anbieter tunen, sollte diese Firma eine schriftliche Ersatzgarantie für alle Fahrzeugschäden bieten, die durch das Chiptuning verursacht sind. Unbedingt nachfragen und klären, bevor man das Chiptuning in Auftrag gibt.

Auch dem Kfz-Versicherer muss man Änderungen an der Motorleistung sofort anzeigen. Der Versicherer kann das Gefahrenrisiko dann anders einstufen und die Versicherungsprämie neu festgelegen. In der Praxis heben viele Versicherer bei reinem Chiptuning die Prämie allerdings nicht an, weil die Leistungssteigerung nicht so hoch ist, dass der Wagen dadurch in eine teurere Typenklasse eingestuft wird. Wer den Versicherer nicht über das Motortuning informiert, riskiert den Versicherungsschutz in der Voll- oder Teilkasko. An möglichen Haft­pflichtschäden kann der Kfz-Versicherer den Kunden mit bis zu 5.000 Euro beteiligen, wenn die Betriebserlaubnis wegen technischer Änderungen am Fahrzeug erloschen ist.

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