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Maklervollmacht

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Damit ein Makler für Sie tätig werden und Sie beraten kann, erteilen Sie ihm einen sogenannten Maklerauftrag und unterzeichnen eine Maklervollmacht. Der Maklerauftrag legt die Rechte und Pflichten sowie die konkreten Aufgaben des Maklers (Vertragsbetreuung, Beratung und Vermittlung des passenden Versicherungsschutzes) fest. Das ist das sogenannte Innenverhältnis. Demgegenüber regelt die Maklervollmacht das sogenannte Außenverhältnis. Sie legt also fest, welche Erklärungen der Makler gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, als Vertreter seines Kunden wirksam abgeben kann.

 

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist laut § 164 ff. BGB eine „durch ein Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht“. Mit der Übergabe einer Vollmacht an eine andere Person wird dieser Person das Vertrauen ausgesprochen. D.h. diese Person (Vollmachtnehmer) darf in Ihren Namen (Vollmachtgeber) handeln und Sie vertreten. Sie kennen das sicherlich aus Ihrem Alltag z. B. vom Paket abholen: Wenn Sie eine Bestellung aufgegeben haben und der Postbote trifft Sie nicht zu Hause an, dann erhalten Sie meist eine Benachrichtigung, dass Sie Ihr Paket auf einer bestimmten Poststelle abholen können. Wenn Sie selbst keine Zeit haben, Ihr Paket persönlich abzuholen, dann können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen. Nötig ist dafür die Unterschrift des Vollmachtgebers und die Anschrift Ihres Vertreters auf der Rückseite des Abholscheins. Ähnlich wie hier wird auch ein Makler Ihr Vertreter und kommuniziert in Ihrem Namen mit dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.