Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Bremen, Hannover, Verden und Rotenburg !
Gebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung

Ge­bäude­ver­si­che­rung

Gebäudeversicherung

Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Hauseigentümer

Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Haus­rat­ver­si­che­rung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.

Die Grundlagen

Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung.

Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratschutz ist sie für Hausbesitzer unentbehrlich: nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm oder Überschwemmung kann der Schaden Sie schnell an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen.

Gut geschützt sind Sie im Ernstfall nur, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policenordner haben.

Was ist versichert

Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.

Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.

Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

Leistungsumfang

Das Haus und sein Zubehör ist in der Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, durch einen Sturmschaden Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.

Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men geregelt.

Für wen geeignet?

Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Ge­bäude­ver­si­che­rung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.

Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Ge­bäude­ver­si­che­rung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln ver­sichern.

Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Ge­bäude­ver­si­che­rung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme in der Ge­bäude­ver­si­che­rung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.

Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.

In jüngster Zeit werden Ge­bäude­ver­si­che­rungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.

Elementarschadenversicherung

Regional bedingte Risikozuschläge

Der Basisschutz der Ge­bäude­ver­si­che­rung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden.

Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. 

Solche naturbedingten „Elementarschäden“ können in der Ge­bäude­ver­si­che­rung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch sein kann.


Dieser Service wird von einem externen Anbieter bereitgestellt | Datenschutzerklärung

Schutz vor Elvira und ihren Schwestern

Schutz vor Elvira und ihren Schwestern

Tief Elvira im Süden, Friederike in der Mitte Deutschlands und Karin nimmt Kurs auf den Osten: Sturmtiefs halten Deutschland in Atem. Sie brachten schwere Unwetter mit Gewittern, Hagel und sintflutartigen Regenfällen über das Land und kosteten sogar Menschenleben. Noch vier Wochen nach dem Unwetter durch Elvira herrscht im kleinen Ort Braunsbach Ausnahmezustand. Wolkenbruchartige Regenfälle führte...mehr ]


Feuerversicherer muss für Schwelbrand zahlen

Wer Teelichter anzündet, ist nicht automatisch für einen dadurch ausgelösten Schwelbrand verantwortlich, solange er die Kerzen nicht bewusst unbeaufsichtigt lässt. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor (Az. 13 O 714/07). Ein Mann hatte im Wohnzimmer seiner Freundin mehrere Teelichter entzündet. Bevor die Beiden zu Bett gingen, löschten sie die Lichter wieder aus. Allerdi...mehr ]


Baum umgestürzt oder abgeknickt?

Wenn ein Baum im Garten während eines Sturms abbricht, haftet die Grundstücks- und Gebäudeversicherung nicht für dessen Beseitigung, falls die Vertragsbedingungen ausdrücklich nur die Entsorgung "umgestürzter" Bäume vorsehen. Das hat jetzt das Amtsgericht Köln entschieden (Az. 143 C 163/08). Im Garten eines Hauseigentümers war eine rund zehn Meter hohe Fichte vom Sturm gefällt worden. Der Baum wu...mehr ]


Aktuelle Unwetterschäden: So schützen Sie sich richtig

Die schweren Unwetter über großen Teilen Europas haben auch Deutschland nicht verschont: Im Westen deckten Stürme viele Dächer ab, Bayern und Sachsen waren von Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Solche Naturereignisse verursachen oft schwere Schäden am Haus und an der Wohnungsausstattung. Wichtig ist deshalb leistungsstarker Versicherungsschutz mit der richtigen Hausrat- und Gebäudeversich...mehr ]


Als Hausbesitzer brauchen Sie eine Gebäudeversicherung

Frostrisse im Mauerwerk, geplatzte Wasserhähne, durch Schneelast eingestürzte Dächer - der Winter hat wieder einmal gezeigt, warum Sie als Hausbesitzer unbedingt eine Gebäudeversicherung brauchen. Die Gebäudeversicherung springt finanziell ein, wenn Ihre Immobilie durch Frost, Brand, Sturm, Hagel, Wasserrohrbruch oder Gasexplosion beschädigt oder sogar zerstört wird. Je nach örtlicher Risikosituat...mehr ]


Längere Kontrollabstände bei Frost sind erlaubt

Wenn es Herbst wird, ist auch der erste Frost nicht mehr weit. Immer wieder gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen Gebäudeversicherern und ihren Kunden über den Versicherungsschutz bei frostbedingten Wasserschäden. Nach bisheriger Auffassung der Versicherer musste man bei längerer Abwesenheit entweder alle Wasser führenden Leitungen entleeren oder die Heizung laufen lassen und das Gebäude zwei...mehr ]


Wohngebäude richtig absichern

Als Hauseigentümer brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung springt finanziell ein, wenn die eigene Immobilie durch Brand, Sturm, Hagel, Wasserrohrbruch oder Gasexplosion beschädigt oder sogar zerstört wird. Je nach örtlicher Risikosituation sollten Sie auch die so genannten Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen mitver­sichern, außerdem Schn...mehr ]


Gebäudeversicherung schützt gegen Sommergewitter

Heftige Gewitterstürme, Blitz und Hagel, Überschwemmungen - jetzt im Sommer kommt es oft zu schwersten Gebäudeschäden. Als Hauseigentümer schützt man sich am besten mit einer Wohngebäudeversicherung. Die Gebäudeversicherung springt finanziell ein, wenn die eigene Immobilie durch Brand, Sturm, Hagel, Wasserrohrbruch oder Gasexplosion beschädigt oder zerstört wird. Auf Wunsch kann man auch die so ge...mehr ]


Solaranlage richtig ver­sichern

Immer mehr Eigenheimbesitzer erzeugen Strom mit Solarelementen auf dem eigenen Hausdach. Das lohnt sich oft auch finanziell, denn für jede Kilowattstunde Solarstrom, die man ins öffentliche Netz einspeist, bekommt man eine auf Jahre garantierte Vergütung. Kleinere Solaranlagen sind meist bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Für ...mehr ]


Sturmschäden rasch beim Versicherer melden

Jetzt wenn die Herbststürme wehen, kommt es häufig zu Sturmschäden an Gebäuden, an Hausrat oder auch an abgestellten Autos. Mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Sie auf der sicheren Seite. Deutsche Gebäude-, Hausrat- und Kfz-Versicherer haften für Sturmschäden grundsätzlich ab Windstärke acht, das sind 63 Stundenkilometer. Wie hoch die Windgeschwindigkeit vor Ort zum Schadenzeitpunkt war, fr...mehr ]


Gebäudeversicherer muss Dacheinsturz durch Schneelast erstatten

Wenn ein Hallendach unter der winterlichen Schneelast einstürzt, darf der Gebäudeversicherer die Schadenregulierung nicht verweigern, auch wenn das Dach nicht ausreichend stabil gebaut war. Entscheidend für die Leistungspflicht des Versicherers ist, dass der Schneedruck letztlich Auslöser für den Einsturz war. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main getroffen (Az. 7 U 110/09). ...mehr ]