Es gibt in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt.
Welche Krankenversicherung ist also die Richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten?
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen ein Leistungsspektrum, das - je nach Tarif - oft über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht.
Erstes wichtiges Plus: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Schließlich beteiligen sich Privatversicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung.
Die Höhe Ihres Beitrags können Sie in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets selbst beeinflussen. Für viele - insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener - ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Bereits jeder zehnte Deutsche besitzt daher auch schon eine private Krankenversicherung.
Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen 1 Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze von 57.600 Euro liegt (das entspricht 4.800 Euro im Monat; Stand 2017).
Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.
Die Private ist oft günstiger
Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.
Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen - durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.
Bevorzugte Behandlung
Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte - schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.
Hochwertige Leistungen
Als Privatpatient genießen Sie je nach gewähltem Tarif noch viele weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl, volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Private Krankenversicherer erstatten außerdem die Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent - auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen.
In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.
Sie bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket - vom günstigen Mindesttarif für junge Selbstständige bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.
Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter und Vorerkrankungen des Versicherten sowie der gewünschten Selbstbeteiligung. In der Privatversicherung können Sie kräftig sparen, wenn Sie bereit sind, jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst zu übernehmen.
Außerdem gilt: Wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Pfennig kostet, erhält oft ein bis drei Monatsbeiträge zurück.
Gesundheitscheck beim Arzt
Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.
Wichtig: Machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch keine falschen Angaben - das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten.
Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber.
Der Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen: Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.
Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Krankenversicherung die Beiträge weiter steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie als Ruheständler nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen, wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit.
Aus diesem Grund werden zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt -so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.
Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet - oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.
Bei sinkendem Einkommen ist die Rückkehr möglich
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück - der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.
Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze von 57.600 Euro (Stand 2017) sinken. Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.
Zurück auch bei Arbeitslosigkeit
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, führt kein Weg mehr zurück in die gesetzlichen Kassen - eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Ihre Einkünfte unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken sind.
Einzige Ausnahme: Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird von der Arbeitsbehörde in der Regel wieder gesetzlich versichert. Grundsätzlich sollte der Wechsel zurück in eine gesetzliche Kasse aber gut überlegt sein, denn damit gehen die Altersrückstellungen verloren, die Ihre private Krankenversicherung für Sie gebildet hat.
Es klingt schon seltsam: Krankenkassen ermuntern Ärzte und Krankenhäuser, ihre Patienten kränker zu machen als sie sind, zumindest auf dem Papier. Auf diesem Wege wollen die Kassen mehr Geld aus dem Risikostrukturausgleich erhalten. Wenn aus einer depressiven Stimmung in der Abrechnung dann eine echte Depression wird, soll das 1.000 Euro mehr im Jahr bringen, berichtete der Chef einer großen Kasse... [ mehr ]
Schon wieder teurer. Auch in diesem Jahr haben viele private Krankenversicherer die Beiträge erhöht. Schuld daran sind zum Einen steigende Ausgaben für Ärzte, Krankenhäuser und Medikamente. Zum anderen hinterlassen die niedrigen Zinsen tiefe Spuren im Zahlenwerk der Versicherer. Denn die bilden aus den Beiträgen ihrer Versicherten ein Sicherheitspolster, die sogenannten Alterungsrückstellungen. Di... [ mehr ]
Als gut verdienender Angestellter sparen sie in der privaten Krankenversicherung oft viel Geld. Der Wechsel in die PKV lohnt vor allem, wenn Sie jung und gesund sind, keine Familie mitversichern müssen und ein hohes Einkommen haben. Wichtig: Ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt Ihr Chef auch weiter bis zu 50 Prozent des Beitrags, wenn Sie sich aus Kostengründen für einen privaten... [ mehr ]
Als privat Krankenversicherter hat man mehrere Möglichkeiten, die Beiträge auch im Alter bezahlbar zu halten. Erstens: Leistungsverzicht. Wer seine Gesundheitskosten im Ruhestand senken will, kann nicht unbedingt notwendige Leistungen aus dem Versicherungsschutz streichen lassen. Ein Krankentagegeld beispielsweise braucht man im Rentenalter nicht mehr versichern - wer im Ruhestand krank wird, erle... [ mehr ]
Die gesetzliche Krankenversicherung wird teurer, das hat die Politik jetzt beschlossen. Der Beitragssatz für die 70 Millionen Kassenversicherten steigt, dazu kommen voraussichtlich höhere Zusatzbeiträge. Als gut verdienender Arbeitnehmer können sie auch in die private Krankenversicherung wechseln - oft zu besseren Leistungen und deutlich günstigerem Beitrag. Der Wechsel aus einer gesetzlichen Ka... [ mehr ]
Privatpatienten werden in vielen Arztpraxen bevorzugt – kein Wunder, denn für die Behandlung von Privatkunden bekommen Ärzte oft das Doppelte wie für die gleiche Leistung bei Kassenpatienten. Ohne die Mischkalkulation zwischen Privatversicherten und Kassenpatienten könnten Arztpraxen überhaupt nicht existieren, darauf weisen die Ärzteverbände hin. Dass gesetzlich Krankenversicherte beim Arz... [ mehr ]
Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung lohnt sich vor allem für jüngere, gesunde Gutverdiener: Sie zahlen keine Beitragszuschläge für Vorerkrankungen und sparen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung oft viele hundert Euro im Jahr. Selbstständige, Freiberufler und Beamte versichern sich ohne Einkommensgrenze bei den Privaten. Angestellte könne... [ mehr ]
Nach der Scheidung der Eltern haben Kinder weiterhin Anspruch auf eine private Krankenversicherung, sofern sie schon zuvor privat versichert gewesen sind. Es spielt keine Rolle, ob der unterhaltspflichtige Vater Kosten sparen könnte, wenn das Kind in der gesetzlichen Kasse der Muter kostenfrei mitversichert wäre. Diese Grundsatzentscheidung hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz getroffen (Az. 11... [ mehr ]
Für Angestellte wird der Wechsel in die private Krankenversicherung ab dem kommenden Jahr einfacher. Die Einkommensgrenze, ab der man sich als Arbeitnehmer privat versichern kann, sinkt voraussichtlich auf 4.125 Euro brutto (49.500 Euro im Jahr). Außerdem braucht man nicht mehr mindestens drei Jahre lang oberhalb dieser Versicherungspflichtgrenze verdienen, wenn man in die PKV will. Künftig reicht... [ mehr ]
Vorzugsbehandlung beim Arzt, volle Erstattung für Medikamente, Anspruch auf modernste Behandlungsmethoden – Privatversicherte sind oft besser dran als Kassenkunden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den privaten Gesundheitsschutz preisgünstig zu halten. Wer die Kosten seiner privaten Krankenversicherung senken will, kann beim Versicherer anfragen, welche kostengünstigeren Parallel-Tari... [ mehr ]
Seit Anfang Januar sind alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtet. Wer im bisherigen Berufsleben vorwiegend selbstständig war, hat oft keinen Anspruch auf Aufnahme bei einem gesetzlichen Krankenversicherer. Deshalb muss jede private Krankenversicherung nun einen so genannten Basis-Tarif anbieten. Dieser Basistarif steht auch Personen off... [ mehr ]
Mit der neuen Regierungskoalition ist klar: Die private Krankenversicherung bleibt auch weiter eine sichere Stütze im deutschen Gesundheitssystem. Die Private ist übrigens nicht nur für Selbstständige und Freiberufler geeignet - je nach Einkommen, Alter und familiärer Situation kann man auch als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung oft viel Geld sparen. Gesetzliche Kassen und private K... [ mehr ]
Die privaten Krankenversicherer bieten attraktiven Gesundheitsschutz mit starken Leistungen. Die PKV ist nicht nur für Selbstständige und Freiberufler interessant - je nach Einkommen, Alter und familiärer Situation sparen Sie auch als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung häufig Monat für Monat bares Geld. Für wen lohnt der Wechsel? Als Kassenpatient legt man beim Arzt oder im Kranken... [ mehr ]
Wer sich als Privatpatient in einer privaten Klinik behandeln lassen will, sollte zuvor in die Tarifbedingungen schauen: Der Versicherer darf die Höchsterstattung auf 150 Prozent der Kosten begrenzen, die öffentliche Krankenhäuser für die gleiche Behandlung verlangen, das hat der Bundesgerichtshof am 24. Juni 2009 entschieden (Az.: IV ZR 212/07). Ein Mann hatte eine private Krankenversicherung ab... [ mehr ]
Gesetzliche Krankenkassen brauchen die Kosten für eine künstliche Befruchtung nur bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres zu übernehmen. Diese Regelung verstößt nicht gegen den verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz, so hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (Az. B 1 KR 12/08 R). Eine Frau im 41. Lebensjahr hatte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme ... [ mehr ]
Private Krankenversicherer müssen im Bedarfsfall auch besonders teure und hochwertige Hörgeräte bezahlen. Der Verweis auf ein günstigeres Modell ist nicht zulässig, wenn das hochwertigere Gerät im Einzelfall medizinisch notwendig ist. Das hat das Landgericht Regensburg entschieden Eine privat krankenversicherte Frau bekam von Ihrem Facharzt ein Rezept für ein Hörgerät. Das verschriebene Modell is... [ mehr ]
Als privat Krankenversicherter hat man mehrere Möglichkeiten, die Beiträge auch im Alter bezahlbar zu halten. Erstens: Leistungsverzicht. Wer seine Gesundheitskosten im Ruhestand senken will, kann nicht unbedingt notwendige Leistungen aus dem Versicherungsschutz streichen lassen. Ein Krankentagegeld beispielsweise braucht man im Rentenalter nicht mehr versichern - wer im Ruhestand krank wird, erle... [ mehr ]
Seit dem 01.01.2010 können Sie vom neuen Bürgerentlastungsgesetz profitieren. Egal, ob privat oder gesetzlich versichert, angestellt oder selbstständig - die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung sind nun vollständig von der Steuer absetzbar. Dadurch sind - je nach steuerlicher Veranlagung - bis zu 2000 Euro mehr Netto für Sie drin. Man profitiert hiervon a... [ mehr ]