Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Bremen, Hannover, Verden und Rotenburg !
Auto­ver­si­che­rung

Gute Kfz-Versicherungen punkten mit starken Leistungen

Wer zu einem preiswerteren Kfz-Versicherer wechselt, spart oft viel Geld. Die heiße Wechsel-Phase hat begonnen: Wer sich im neuen Jahr bei einem günstigeren Anbieter ver­sichern will, muss den bestehenden Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen. Bei der Wahl des Kfz-Versicherers sollte man aber nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf das Kleingedruckte im Vertrag. Extrabillige Kfz-Policen bieten meist nur einfachen Grundschutz, gute Tarife punkten auch mit kundenfreundlichen Leistungen.

Manche Billigtarife sehen bei Kaskoschäden bereits einen Gebrauchtabzug vor, wenn das Fahrzeug erst wenige Monate alt ist. Besser, wenn der Versicherer noch bis zu einem Jahr nach Kaufdatum ohne Diskussion den Neuwert erstattet. Wird das Auto beispielsweise innerhalb eines Jahres nach dem Kauf gestohlen, ersetzt der Versicherer dann den vollen Neupreis ohne Abschlag. So reicht die Versicherungsleistung auf jeden Fall für die Anschaffung eines nagelneuen Ersatzfahrzeugs. Ebenfalls wichtig ist, dass der Kfz-Versicherer auch grob fahrlässig verursachte Schäden voll und ohne Abzug wegen Mitverschuldens bezahlt. Sonst kann es bei Kaskoschäden schnell zu Unstimmigkeiten um die Regulierung kommen - etwa, wenn man auf glatter oder regennasser Straße etwas zügig unterwegs war, von der Fahrbahn abkommt und einen Schaden am eigenen Wagen verursacht. Gut auch, wenn teure Zusatzgeräte wie Navigation oder Car-HiFi automatisch und ohne Mehrbeitrag im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Meist legt der Versicherer hier eine Obergrenze fest, bis zu der die Zusatzgeräte versichert sind.

Mallorca-Police: In leistungsstarken Kfz-Haft­pflichttarifen sind auch Schäden versichert, die man im Ausland mit einem Mietwagen verursacht. Rabattretter: Für langjährig unfallfreie Fahrer sollte der erreichte Schadenfreiheitsrabatt nach einem Einzelschaden erhalten bleiben. Den Rabattretter gibt es oft gegen bezahlbaren Mehrpreis als Vertragsextra. Die Deckungs­summen für Sach- und Per­sonenschäden sollten in der Kfz-Haft­pflichtversicherung pauschal mindestens 100 Mio. Euro betragen. Nach Beitragserhöhungen oder Schadenfällen kann man übrigens auch während des laufenden Versicherungsjahres beim alten Anbieten kündigen und zu einem neuen Kfz-Versicherer wechseln.

[ zurück ]