Für Hausbesitzer und Grundstückseigentümer ein Muss: die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht; schließlich schützt Sie vor Millionenschäden, die schnell aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn entstehen. So sichert eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowohl Personenschäden, als auch Sach- und Vermögensschäden ab, die Folge von vernachlässigter Verkehrssicherungspflicht sind. Das kann ein Unfall auf der nicht vom Schnee befreiten Stufe vor der Haustür sein oder der Schaden an einem geparkten Auto, das von einem herabfallenden Dachziegel getroffen wurde.
Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, die Sie als Hausbesitzer persönlich zu verantworten haben, sondern auch die, die von beauftragten Personen verursacht wurden: z.B. Hausmeister, Verwalter oder Reinigungspersonal.
Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundhaftpflichtversicherung empfehlenswert: immerhin zahlt sie auch bei Ansprüchen einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft oder bei Abwasserschäden.
Der Winter mit Schneematsch und Eisglätte ist nicht mehr weit. Wenn man als Anlieger seine Räumpflicht verletzt, kann man für Verletzungs- und Sachschäden haftbar gemacht werden. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man richtig versichert ist. Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zum Freihalten der Gehwege auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Für Besitzer von Einfamilienhäusern... [ mehr ]
Wer als Mieter in den Nebenkosten eine Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung mitbezahlt, muss nicht persönlich Schadenersatz für einen Glätteunfall leisten, auch wenn er seiner mietvertraglichen Streupflicht nicht nachgekommen ist. Das zeigt eine Entscheidung des Oldenburger Oberlandesgerichts (Az. 9 U 45/07). Eine schwer kranke alte Dame hatte versäumt, nach einem Eisregen ihren laut... [ mehr ]