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Auto­ver­si­che­rung

Höheres Schmerzensgeld bei vorsätzlichem Unfall

Wer im Straßenverkehr vorsätzlich verletzt wird, hat Anspruch auf ein deutlich höheres Schmerzensgeld als nach einem unabsichtlich verursachten Verkehrsunfall. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Saarbrücken (Az. 4 U 276/07 – 93).

Ein 77jähriger Autofahrer war im Straßenverkehr mit einem Mountainbiker aneinander geraten, weil er mit dessen Fahrweise nicht einverstanden war. Der Autofahrer hupte den Radler an, der Radfahrer zeigte dem Senior daraufhin den erhobenen Mittelfinger. Der Streit eskalierte - der Autofahrer versuchte den Mountainbiker abzudrängen, der Radler schlug dem Autofahrer mit der flachen Hand auf die Motorhaube. Am Ende fuhr der Autofahrer absichtlich auf das Hinterrad des Fahrrads auf. Der Radfahrer stürzte und wurde von dem Wagen rund 20 Meter mitgeschleift. Dabei zog er sich erhebliche Verletzungen zu. Das Schmerzensgeld von 10.000 Euro, das ihm im Strafverfahren gegen den Autofahrer zugesprochen wurde, war dem Mountainbiker jedoch zu wenig. Der Radfahrer klagte auf höhere Entschädigung, weil der Autofahrer ihn vorsätzlich verletzt habe.

Das Saarländische Oberlandesgericht gab dem Kläger nun Recht und verurteilte den Autofahrer in einem Zivilprozess zur Zahlung von 25.000 Euro Schmerzensgeld an den Mountainbiker. Aus Gründen der Genugtuung müsse der Kläger deutlich höher entschädigt werden als bei einem unabsichtlich verursachten Verkehrsunfall, so das Gericht. Die beleidigende Geste des Radlers sei bei der Entscheidung noch zugunsten des Autofahrers gewertet worden, sonst wäre das Schmerzensgeld noch höher ausgefallen, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht möglich.

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