Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 120,75 Euro (Wert 2024) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
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Sobald man als gesetzlich Krankenversicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank ist, stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter - 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 89,25 Euro je Krankheitstag (Stand 2012). Wer mehr verdient und höhere Belastungen hat, kann bei längerer Krankheit rasc... [ mehr ]
Nicht jeder beruflich Selbstständige hat genug Rücklagen, wenn er gesundheitsbedingt für länger ausfällt. Wer als Selbstständiger privat krankenversichert ist, sollte unbedingt auch ein privates Krankentagegeld absichern, das ihn im Ernstfall vor Einkommensverlust schützt. Nur als gesetzlich Krankenversicherter ist man bei längerer Krankheit abgesichert: Wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlun... [ mehr ]
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