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Private Kranken­ver­si­che­rung, PKV, Kranken­zusatz­ver­si­che­rung, Krankentagegeld, Zahnversicherung

Private Kranken­ver­si­che­rung auch für Arbeitnehmer oft günstiger

Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung wird teurer, das hat die Politik jetzt beschlossen. Der Beitragssatz für die 70 Millionen Kassenversicherten steigt, dazu kommen voraussichtlich höhere Zusatzbeiträge. Als gut verdienender Arbeitnehmer können sie auch in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln - oft zu besseren Leistungen und deutlich günstigerem Beitrag.

Der Wechsel aus einer gesetzlichen Kasse in die private Kranken­ver­si­che­rung lohnt sich vor allem für jüngere, gesunde Gutverdiener: Sie zahlen meist keine Beitragszuschläge für Vorerkrankungen und sparen gegenüber der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung oft viele hundert Euro im Jahr. Anders als die Selbstständigen, Freiberufler und Beamten dürfen Arbeitnehmer nur dann aus der gesetzlichen Kasse in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln, wenn ihr Jahresgehalt drei Jahre lang die gesetzliche Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Zurzeit liegt diese Grenze bei einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro, das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von 4.162,50 Euro. Der Vorteil der gesetzlichen Kassen liegt im Wesentlichen in der beitragsfreien Familienversicherung - im Gegensatz zu den privaten Anbietern ver­sichern sie Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenlos mit. In der privaten Kranken­ver­si­che­rung richten sich die Kosten nicht nach dem Gehalt, sondern nach dem gewählten Tarif, nach Alter, Ge­schlecht, Gesundheitszustand und den mit zu ver­sichernden Familienmitgliedern. Junge, gesunde Singles kommen in der Privaten deshalb oft günstiger weg.

Wechselt man als Angestellter aus einer gesetzlichen Kasse zu einem Privatversicherer, übernimmt der Chef wie gewohnt weiter fast die Hälfte des Beitrags. Die Leistungen der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind vielfältig. Freie Arzt- und Klinikwahl mit Recht auf Chefarztbehandlung, Arztwechsel ohne Überweisung, Erstattung von Heilpraktikerleistungen, Medikamente ohne Zuzahlung, Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte, Zuschuss zum Zahnersatz zwischen 50 und 90 Prozent, Übernahme der Behandlungskosten im Ausland. Der Leistungsumfang und die Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung variieren je nach Tarif. Mehrleistungen wie Einzelzimmer in der Klinik, hohe Zuschüsse zum Zahnersatz oder ein Tagegeld im Krankheitsfall kann man individuell abschließen.

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