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Private Kranken­ver­si­che­rung, PKV, Kranken­zusatz­ver­si­che­rung, Krankentagegeld, Zahnversicherung

Lohnt der Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung?

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Kranken­ver­si­che­rung lohnt sich vor allem für jüngere, gesunde Gutverdiener: Sie zahlen keine Beitragszuschläge für Vorerkrankungen und sparen gegenüber der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung oft viele hundert Euro im Jahr. Selbstständige, Freiberufler und Beamte ver­sichern sich ohne Einkommensgrenze bei den Privaten. Angestellte können aus der gesetzlichen Kasse in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln, sobald ihr Jahresgehalt drei Jahre lang die gesetzliche „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ überschreitet - zurzeit liegt diese Grenze bei einem Jahreseinkommen von 48.150 Euro. Alle anderen Arbeitnehmer sind bei Orts-, Ersatz- oder Betriebskrankenkassen pflichtversichert.

Der Vorteil der gesetzlichen Kassen liegt in der Familienversicherung - im Gegensatz zu den privaten Anbietern ver­sichern sie Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenlos mit. Die Privatversicherer berechnen zusätzliche Beiträge für Familienmitglieder. In der privaten Kranken­ver­si­che­rung richten sich die Kosten nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Tarif, dem Alter, Ge­schlecht und Gesundheitszustand des Versicherten. Wechselt man als Angestellter aus einer gesetzlichen Kasse zu einem Privatversicherer, übernimmt der Chef wie gewohnt weiter fast die Hälfte des Beitrags.

Die Leistungen, die man als Privatpatient ver­sichern kann, sind vielfältig. Freie Arzt- und Klinikwahl mit Recht auf Chefarztbehandlung, Arztwechsel ohne Überweisung, Erstattung von Heilpraktikerleistungen, Medikamente ohne Zuzahlung, Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte, Zuschuss zum Zahnersatz zwischen 50 und 90 Prozent, Übernahme der Behandlungskosten im Ausland. Der Leistungsumfang und die Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung variieren je nach Tarif. Mehrleistungen wie Einzelzimmer in der Klinik, hohe Zuschüsse zum Zahnersatz oder ein Tagegeld im Krankheitsfall kann man individuell abschließen.

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