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Gebäudeversicherung

Solaranlage richtig ver­sichern

Immer mehr Eigenheimbesitzer erzeugen Strom mit Solarelementen auf dem eigenen Hausdach. Das lohnt sich oft auch finanziell, denn für jede Kilowattstunde Solarstrom, die man ins öffentliche Netz einspeist, bekommt man eine auf Jahre garantierte Vergütung. Kleinere Solaranlagen sind meist bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Für größere Anlagen braucht man eigenen Versicherungsschutz.

Wer eine Solaranlage plant, sollte frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Vertrag angepasst werden muss. Gegen Diebstahl schützt eine einfache Gebäudeversicherung beispielsweise nicht. Viele Versicherer bieten deshalb spezielle Photovoltaik-Versicherungen an. Der Risikoschutz dieser Spezialpolicen ist deutlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden neben den Kosten für die Wiederherstellung der Solaranlage auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.

Als Hauseigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haft­pflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt. Bevor man eigenen Haft­pflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haft­pflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaikpolice auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitver­sichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.

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