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Gebäudeversicherung

Aktuelle Unwetterschäden: So schützen Sie sich richtig

Die schweren Unwetter über großen Teilen Europas haben auch Deutschland nicht verschont: Im Westen deckten Stürme viele Dächer ab, Bayern und Sachsen waren von Starkregen und Überschwemmungen betroffen. Solche Naturereignisse verursachen oft schwere Schäden am Haus und an der Wohnungsausstattung. Wichtig ist deshalb leistungsstarker Versicherungsschutz mit der richtigen Hausrat- und Gebäudeversicherung.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt die Einrichtung Ihrer Wohnung vor Brand, Einbruch und Unwetterschäden. Sturmschäden ab Windstärke acht sind automatisch versichert, außerdem Hagel, Blitzschlag, eindringendes Regenwasser und Leitungswasser. Für Überschwemmungsschäden kommt der Hausratversicherer allerdings nur dann auf, wenn man die so genannten Elementarschäden mitversichert - dann sind neben Hochwasser auch Schäden durch Lawinen, Schneedruck, Erbeben und Erdrutsche versichert. Ob der Hausratversicherer auch für Überspannschäden an Leitungen und elektrischen Geräten nach Blitzeinschlag ins Stromnetz aufkommt, ist individuell in Ihrer Versicherungsbedingungen geregelt. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Finanzexperten und erweitern Sie den Hausratschutz um Überspann- und Elementarschäden. In jedem Fall wichtig: Schließen Sie alle Fenster sofort, wenn heftiger Regen droht, sonst unterstellt der Hausratversicherer möglicherweise grobe Fahrlässigkeit und zahlt den Schaden nur anteilig. Als Hauseigentümer hat man in aller Regel auch eine Wohngebäudeversicherung. Die zahlt Schäden am Wohnhaus selbst durch Sturm, Hagel oder Brand oder Blitzschlag. Ähnlich der Hausratpolice sind Hochwasser, Überschwemmungen oder Erdrutsche nur mitversichert, wenn man zusammen mit der Gebäudeversicherung einen Schutz gegen Elementarschäden abschließt.

Auch als Autofahrer muss man mitdenken. Zwar werden Sturm- und Hagelschäden grundsätzlich von der Kfz-Kaskoversicherung ersetzt. Wer seinen Wagen aber in einer erfahrungsgemäß hochwassergefährdeten Talsenke oder Tiefgarage abstellt, obwohl Starkregen angekündigt ist, muss damit rechnen, dass ihm der Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellt und die Leistung kürzt, wenn der Wagen durch Überflutung Schaden nimmt. Gewitterschäden sollte man dem Versicherer am besten binnen 48 Stunden melden. Wie immer gilt: Der Versicherer muss den Schaden vor der Beseitigung oder Reparatur überprüfen können. Die Regulierung läuft im Ernstfall problemloser, wenn man die Kaufbelege der beschädigten Sachen vorlegen kann.

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