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Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt vor Einkommensausfall

Wer länger krank ist, muss mit Einkommenseinbußen rechnen. Das gilt besonders für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer mit gesetzlichem Kranken­ver­si­che­rungsschutz. Sobald man als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank ist, stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter - 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn. Wer hohe finanzielle Belastungen hat, kann bei längerer Krankheit rasch ins Schwimmen kommen. Besonders eng wird es oft, wenn man eine Familie zu versorgen hat und möglicherweise noch einen Baukredit oder andere Schulden zurückzahlen muss.

Gegen Einkommensausfall bei Krankheit schützt man sich wirksam mit einem privaten Krankentagegeld. Der Versicherer zahlt dann im Ernstfall den fehlenden Gehaltsanteil - je nach Vertrag bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls. Der Krankentagegeld-Versicherer leistet, sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Viele Anbieter begrenzen das maximal versicherbare Krankentagegeld, die Summe aus sonstigen Leistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld und privatem Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen des Versicherten aus seiner beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten. Vereinbart man als Kunde eine dynamische Anpassung, kann man die Höhe des Krankentagegeldes flexibel an die privaten Umstände - zum Beispiel an Gehaltserhöhungen - anpassen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und neu hinzu gekommene Gesundheitsrisiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. 


Ein Krankengeld von 80 Euro ab dem 43. Krankheitstag bekommt man bei preiswerten Anbietern schon ab rund 20 Euro im Monat. Wer besonders günstige Beiträge will und finanziell in der Lage ist, kürzere krankheitsbedingte Einkommensausfall selbst zu überbrücken, kann im Versicherungsvertrag auch eine längere Karenzzeit vereinbaren. Karenzzeit ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistungen gewährt werden. Wichtig: Der Krankentagegeld-Schutz ist nicht identisch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung - die zahlt nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.

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