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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung: Sorgen Sie jetzt vor!

Wer Zahnersatz braucht, muss als Kassenpatient tief in die Tasche greifen. Nur rund 50 Prozent der Kosten für die billigste Versorgung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Den kompletten Rest zahlt man als Versicherter selbst. Moderner Zahnersatz ist für viele deshalb kaum noch bezahlbar. Wer hochwertige Versorgung ohne Kostenrisiko will, schließt rechtzeitig eine private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab.

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherer unterscheiden sich deutlich im Preis und in den Leistungen. Experten empfehlen Tarife, die einen möglichst hohen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag zahlen. Die Leistung des privaten Zahnzusatzversicherers sollte nicht an eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse gebunden sein. In der Regel gilt eine Wartezeit von einigen Monaten, bis man seine private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung in Anspruch nehmen kann. Die Wartedauer für Zahnbehandlungen sollte nicht länger sein als drei Monate, für Zahnersatz nicht länger als 12 Monate. Je nach Tarif zahlt der Zahnzusatzversicherer ausdrücklich auch für Knochenaufbau bei Implantaten, professionelle Zahnreinigung, teure Zahnklammern, hochwertige Inlays und mehr.

Experten-Tipp: Schließen Sie Ihre Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schon in jungen Jahren ab, die Prämien sind dann deutlich günstiger. Weil Ihr Gebiss noch in gutem Zustand ist, vermeiden Sie gleichzeitig Leistungsausschlüsse wegen bestehender Vorschäden. In der Regel verlangt der Versicherer vor Vertragsabschluss einen aktuellen Zahnbefund. Es lohnt nicht, bestehende Zahnschäden zu verschweigen, denn im Ernstfall kann der Zahnzusatzversicherer auch später noch nachprüfen und die Erstattung verweigern.

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