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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zähne günstig im Ausland sanieren lassen?

Hochwertiger Zahnersatz ist in Deutschland so teuer, dass Viele lieber ins Ausland fahren, um ihre Zähne in Ordnung bringen zu lassen. Obwohl der Behandlungsstandard in Polen, Ungarn, Tschechien oder Spanien mit deutscher Qualität vergleichbar ist, zahlt man für die Zahnbehandlung dort wesentlich weniger. Privat Krankenversicherte sollten vor der Behandlung klären, welchen Kostenanteil die Versicherung für die Auslandsbehandlung übernimmt. Für Kassenkunden gilt: Gesetzliche Krankenversicherer erstatten die Kosten für eine Zahnbehandlung im EU-Ausland maximal mit dem Betrag, der für die gleichen Leistungen im Inland anfallen würde.

Man zahlt beim ausländischen Zahnarzt auch als Kassenpatient zunächst selbst und reicht die Rechnung später bei seinem Krankenversicherer ein. Eine spezielle Erlaubnis für eine Auslandsbehandlung muss man als Kassenkunde nicht einholen, solange man keinen Zahnersatz benötigt und kein stationärer Aufenthalt geplant ist. Kronen, Brücken oder Implantate sind im Inland wie auch im Ausland aber genehmigungspflichtig: Vor der Behandlung muss man der Kranken­ver­si­che­rung einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einreichen. Der deutsche Zahnarzt zuhause ist übrigens nicht verpflichtet, die preisgünstige Arbeit eines ausländischen Kollegen nachzuversorgen. Viele ausländischen Zahnärzte und –kliniken kooperieren deshalb mit deutschen Zahnmedizinern, die eine Nachbehandlung in der Heimat durchführen.

Die Gewährleistung für ärztliche Leistungen ist noch nicht europaeinheitlich geregelt. Als Patient sollte man darauf achten, dass der Zahnarzt im Ausland mindestens zwei Jahre Garantie auf seine Arbeit gibt. Für Laborarbeiten wie Kronen, Brücken oder Prothesen gilt EU-weit bereits eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Außerdem sollte man sicherstellen, dass im Angebot des Zahnarztes wirklich alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich Anästhesie, Röntgen, Kieferchirurgie und Nachbehandlung enthalten sind. Aktuelle Röntgenbilder kann man sich übrigens vom heimischen Zahnarzt gegen Quittung aushändigen lassen und zur Auslandsbehandlung mitnehmen. Viele gesetzliche Kassen informieren ihre Versicherten bereits über kostengünstige Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.

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