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Riester-Rente

Wohn-Riester kommt

Im neuen "Eigenheimrentengesetz" hat der Bundestag jetzt beschlossen, dass man die attraktive staatliche Riester-Förderung direkt für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie nutzen darf. Das in Riester-Verträgen angesparte Kapital kann künftig samt der gesamten staatlichen Förderung voll für den Hausbau oder -kauf eingesetzt werden. Die Möglichkeit soll rückwirkend ab Jahresbeginn 2008 gelten.

Das neue "Wohn-Riester" soll die Lücke schließen, die der Wegfall der Eigenheimzulage hinterlassen hat. Bislang war es nur möglich, in einer Riester-Rente angespartes Vermögen innerhalb bestimmter Grenzen zur Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu entnehmen. Das Geld musste man bis zum Rentenbeginn vollständig wieder einzahlen. Die staatliche Riester-Förderung kann man neuerdings ohne Rückzahlungspflicht künftig direkt zum Abtragen eines Kredits nutzen, mit dem man sein Eigenheim finanziert. Seit 2008 gibt es vom Staat bis zu 154 Euro Zulage jährlich für jeden Riester-Nutzer, zusätzlich 185 Euro pro Kind, für ab 2008 geborene Kinder wurde die Riester-Zulage sogar auf 300 Euro erhöht.

Beim vorzeitigen Verkauf einer Riester-bezuschussten Immobilie wird man allerdings Teile der Förderung wieder zurückzahlen müssen. Bis Ende 2009 gilt außerdem eine Übergangsregelung: Immobilienkäufer und Bauherren können ihr Riester-Vermögen nur entnehmen, wenn sie einschließlich Zulagen mindestens 10.000 Euro angespart haben. Danach werden Riester-Sparer auch schon kleinere Sparsummen entnehmen dürfen. Das neue „Eigenheimrentengesetz“ muss noch den Bundesrat passieren. Die Bausparkassen werden schon in Kürze spezielle Bausparpläne anbieten, die die Riester-Kriterien erfüllen, so dass man als Kunde die volle Riester-Förderung auch fürs Bausparen bekommt.

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