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Privathaftpflicht

Wer haftet im Mannschaftssport?

Jetzt im Frühling hat Sport wieder Hochkonjunktur. Radeln, Fußball, Kiteboarden, Reiten, Schwimmen, Klettern – wir Bundesbürger pflegen viele Freizeitsportarten. Doch Sport bringt auch Haftungsrisiken mit sich. Wer zahlt den Schaden, wenn ein Fußballer beim Foul verletzt wird, wenn ein Radfahrer schuldhaft einen Fußgänger anfährt, wenn ein Skater ein geparktes Auto beschädigt?

Wenn man Gesundheit oder Eigentum anderer Menschen schädigt, haftet man dafür persönlich mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen - das gilt natürlich auch im Sport. Wer mit dem Snowboard, Fahrrad, Skate- oder Kiteboard aus Absicht, Leichtsinn oder Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht, muss voll aus eigener Tasche für die finanziellen Folgen aufkommen. Vor allem wenn Menschen verletzt werden und bleibende Schäden davontragen, sind die Schadenersatzforderungen für den Verursacher oft Existenz bedrohend. Ausnahmen von der Verursacherhaftung gelten nur im Mannschaftssport. Wer etwa an Fußball, Handball, Hockey, Basketball, Volleyball, American Football oder anderen Sportarten mit Körpereinsatz teilnimmt, setzt sich bewusst den typischen Gefahren der Sportart aus. Durch seine aktive Teilnahme zeigt er, dass er das allgemeine Verletzungsrisiko nicht auf seine Mitspieler abwälzen und bei spieltypischen Verletzungen keinen Schadenersatz fordern wird.

Wird man beispielsweise beim Freizeit-Fußballturnier durch ein Foul verletzt, kann man den Gegner also nicht für Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall zur Kasse bitten. Auf die Schwe­re der Verletzung kommt es dabei nicht an. Nur wenn der Gegner nachweislich mit grob unsportlicher Härte oder gar mit Verletzungsabsicht gefoult hat, kann man ihn persönlich haftbar machen. Eine private Haft­pflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzforderungen im Freizeitsport - ver­gleichen Sie die Angebote und lassen Sie sich persönlich beraten!

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