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Waisenrente reicht selten aus

Die gesetzliche Waisenrente reicht heute kaum aus, um Unterhalts- und Ausbildungskosten für den Nachwuchs zu finanzieren, sollten einer oder gar beide Elternteile früh versterben. Im Schnitt nur rund 160 Euro zahlt die gesetzliche Rentenversicherung zurzeit je Waisenrentenempfänger. Eltern sollten deshalb gleich auf eine private Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit ausreichend hoher Versicherungssumme setzen.

Wenn nur ein Elternteil verstirbt, haben Kinder Anspruch auf gesetzliche Halbwaisenrente. Diese Halbwaisenrente liegt bei nur rund zehn Prozent der für den Todeszeitpunkt berechneten Rente des verstorbenen Elternteils, dazu kommt ein Zuschlag je nach zurückgelegter rentenrechtlicher Zeit. Sollten beide Eltern nicht mehr leben, beträgt die Vollwaisenrente cirka 20 Prozent der für den Todeszeitpunkt berechneten Renten der Eltern. Hat man gleichzeitig Anspruch auf mehrere Waisenrenten, bekommt man nur die höchste dieser Renten.

Grundsätzlich gibt es die Waisenrente bis zur Volljährigkeit. Darüber hinaus wird Waisenrente nur während der Ausbildung gezahlt, etwa in der Schule, in der betrieblichen Ausbildung oder im Erststudium. Bis zum achtzehnten Geburtstag darf man unbegrenzt zur gesetzlichen Waisenrente hinzuverdienen. Ab 18 wird dann das eigene Einkommen angerechnet. Die Waisenrente wird grundsätzlich befristet gewährt, bis der Rentenanspruch voraussichtlich wegfällt - zum Beispiel bis zum Ende der Ausbildung oder bis zum 18. Geburtstag.

Wichtig: Die Waisenrente bei Todesfall eines oder beider Elternteile rechtzeitig beantragen, sie wird rückwirkend nicht für mehr als ein Jahr vor dem Antragsmonat bezahlt. In den seltensten Fällen reicht die Waisenrente aus, um den Unterhalt und die Ausbildungskosten für den Nachwuchs tatsächlich zu finanzieren. Wer Kinder hat, schließt besser zusätzlich eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung auf das Leben beider Elternteile mit ausreichender Versicherungssumme von rund 150.000 Euro pro Kind ab.

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