Rund 23 Millionen Deutsche haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Chef. Der Beitrag des Arbeitgebers zur Vermögensbildung seiner Beschäftigten kann im Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung geregelt sein – bis zu 40 Euro im Monat gibt es je nach Betrieb und Branche.
Wer als unverheirateter Arbeitnehmer bis zu 17.900 Euro jährlich verdient (Eheleute bis 35.800 Euro, Stand 2008), bekommt obendrauf bis zu 18 Prozent Arbeitnehmersparzulage von Vater Staat. Den Sparzuschuss vom Arbeitgeber darf man allerdings nur in bestimmten Produkten anlegen, wenn man die Arbeitnehmersparzulage beanspruchen will. Dazu zählen Banksparpläne, Investmentfonds oder betriebliche Altersvorsorge. Am liebsten verwenden deutsche Sparer ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) noch immer fürs Bausparen - kein Wunder, denn dafür gibt es zusätzlich Wohnungsbauprämie vom Staat, sofern das zu versteuernde Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt. Die vermögenswirksamen Leistungen kann man auch für die Tilgung eines Baukredits verwenden.
Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber will, sollte beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung klären, ob und in welcher Höhe der Sparzuschuss gezahlt wird. Nach Abschluss eines VL-Vertrags legt man die Durchschrift beim Arbeitgeber vor, der zahlt den monatlichen Beitrag direkt in den Vertrag ein. Nach sechs Jahren Sparzeit und einer höchstens einjährigen Sperrfrist kann man über das gesparte Kapital verfügen. Wenn man in diesen sieben Jahren die Einkommensgrenzen nicht überschritten hat, gibt es zusätzlich noch Geld vom Staat. Wer einen Baukredit zurückzahlt, sollte die VL des Arbeitgebers unbedingt für die Tilgung dieses Kredits einsetzen. Die Schuldzinsen, die er dadurch spart, sind in aller Regel größer als die Rendite, wenn er die VL in einem Sparplan, Altersvorsorgeprodukt oder ähnlichem anlegt. Je nach Vertragsgestaltung ist die Aufstockung der monatlichen Tilgungsrate um die vermögenswirksamen Leistungen oft kein Problem. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage bei Verdienst unter der Einkommensgrenze gibt es übrigens auch dann, wenn man mit den VL ein Baudarlehen zurückzahlt.