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Verletzung beim Kicken auf dem Bolzplatz: Privater Unfallversicherer muss zahlen

Wenn man beim Fußballspielen auf einem unebenen Bolzplatz umknickt und sich schwer verletzt, muss der private Unfallversicherer zahlen. Der Unfallversicherer kann sich nicht darauf hinausreden, man hätte bestehendes Übergewicht in der Schadenmeldung nicht als Vorerkrankung angegeben. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (20 U 05/07).

Ein stark übergewichtiger Mann hatte sich beim Fußballspiel auf einem Bolzplatz verletzt. Beim Match mit seinem Sohn und anderen Vätern und Kindern war er in eine Kuhle getreten und umgeknickt. Dabei zog er sich eine schwere Verletzung im Innenfuß zu. Der Mann machte Leistungen bei seiner privaten Unfall­ver­si­che­rung geltend, der Versicherer wollte allerdings nicht zahlen. Der Kläger habe in der Schadensanzeige bei der Frage nach gesundheitlichen Vorschäden seine Fettleibigkeit nicht angegeben, außerdem habe er einen Jahrzehnte zurückliegenden Bänderriss verschwiegen. Der Unfallgeschädigte ging daraufhin gegen den Unfallversicherer vor Gericht und klagte auf Leistung.

Nach anders lautendem Urteil der Vorinstanz entschied das Oberlandesgericht Hamm nun zugunsten des Hobbyfußballers. Ein Unfall sei laut Versicherungsbedingungen ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, so das Gericht. Weil das Umknicken auf dem Bolzplatz durch eine Bodenunebenheit verursacht wurde, liege ein Unfall im Sinne des Versicherungsvertrags vor. Davon sei schon deshalb auszugehen, weil der fragliche Bolzplatz tatsächlich in schlechtem Zustand war. Auch dass der Kläger sein Übergewicht in der Schadenmeldung nicht angegeben hatte, sei für den Unfallversicherer kein Grund, die Leistung zu verweigern - hohes Körpergewicht sei kein anzeigepflichtiger gesundheitlicher "Vorschaden", nach dem im Schadenformular gefragt worden war. Der Unfallversicherer muss dem Kläger nun eine Entschädigung von rund 8.500 Euro zahlen.

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