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Unfall­ver­si­che­rung, Angebote und Vergleiche

Wer haftet beim Sport?

Wer andere schädigt, muss den Schaden ersetzen - das gilt auch für Freizeitsportler. Wer als Skater einen Fußgänger anfährt, als Radfahrer ein Auto verkratzt oder den Fußball in die Scheibe des Nachbarn kickt, muss für den Schaden zahlen. Vor allem wenn Menschen verletzt werden, gefährden hohe Schadenersatzforderungen oft die finanzielle Existenz des Verursachers.

Freizeitsportler brauchen deshalb eine private Haft­pflichtversicherung. Ohnehin gehört die Privathaftlicht in jeden Policenordner, denn sie springt grundsätzlich ein, wenn man einen Schaden verursacht und die finanziellen Folgen tragen muss. Bestimmte gefährliche Sportarten sind in der Privathaftpflicht allerdings nicht mitversichert: Wer etwa an Motorsportwettbewerben, Boxkämpfen, Pferde- oder Radrennen teilnimmt, tut das in aller Regel auf eigene Gefahr. Für Segel- und Motorflieger, Reiter, Jäger, Motor- und Segelbooteigner gibt es spezielle Haft­pflichtversicherungen. Eine Ausnahme vom gesetzlichen Haftungsgrundsatz gilt nur bei Mannschaftssportarten: Wer Fußball, Eishockey oder Basketball spielt, setzt sich bewusst der spieltypischen Verletzungsgefahr aus und kann vom Spielgegner keinen Schadenersatz verlangen, solange der ihn nicht absichtlich verletzt.

Profitieren können Freizeitsportler übrigens auch von einer privaten Unfall­ver­si­che­rung. Die Unfall­ver­si­che­rung zahlt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Rente oder Einmalleistung, wenn man durch einen Sportunfall invalide wird, aber auch bei Haushalts-, Arbeits- und anderen Unfällen. Viele Gesellschaften bieten Haft­pflicht- und Unfall­ver­si­che­rungen an, die speziell auf Risikosituation und Bedürfnisse von Freizeitsportlern zugeschnitten sind - einfach beim Vorsorgexperten nachfragen.

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