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Auslandskrankenversicherung

Ski und Rodel gut – aber sicher

Ski und Rodel gut – aber sicher

Viele Menschen können sich auf ihren Skiurlaub freuen, auch wenn das milde Wetter manchem einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. So bleibt mehr Zeit für die Urlaubsvorbereitungen. Diese Punkte gehören dazu: 

Die körperliche Fitness muss gerade im Winterurlaub stimmen. Erfahrene Skilehrer empfehlen, schon einige Monate vorher mit dem Training zu starten. Zwei- bis dreimal wöchentlich mindestens eine halbe Stunde sollte es schon sein. Als Übungen eignen sich Kniebeugen, Sit-Ups, Bauchschaukel und Beckenbodentraining. Auch Brust- und Armmuskulatur sollten nicht vernachlässigt werden. Ausdauersportarten wie Joggen oder Radfahren verbessern die Kondition und senken das Verletzungsrisiko. 

Kein Winterurlaub ohne eine Privathaftpflicht-Versicherung. Die zahlt für Schäden, die man anderen zufügt und übernimmt zum Beispiel Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Je  höher die Versicherungssumme, umso besser, denn wenn Menschen zu Schaden kommen, können hohe Entschädigungen fällig werden. Eine private Unfall­ver­si­che­rung beteiligt sich nicht nur an Bergungskosten, sondern bietet auch finanzielle Unterstützung, falls nach einem Unfall körperliche Schäden bleiben. 

Im Ausland brauchen gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich eine Reise­kranken­ver­si­che­rung. Die Krankenkasse erstattet meist nur einen Bruchteil der Behandlungskosten, die außerhalb Deutschlands anfallen. Ein Krankenrücktransport ist oft gar nicht abgedeckt. Der kann leicht einen fünfstelligen Betrag verschlingen. Auch Assistance-Leistungen und Service-Hotlines der privaten Versicherung sind im Fall der Fälle nützlich. Ob sich hingegen eine Versicherung für die Ski-Ausrüstung rechnet, ist Ansichtssache.

Wer im Winter mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich mit den jeweiligen Landesvorschriften vertraut machen. So besteht  in Österreich und der Schweiz zwar keine generelle Winterreifenpflicht. Kommt es aber wegen nicht angemessener Bereifung zu einem Unfall, drohen Geldbuße und Mithaftung. In Italien und Frankreich können Winterreifen je nach Witterung kurzfristig vorgeschrieben werden, und in Slowenien sind sie zwischen dem 15. November und dem 15. März sogar Pflicht.



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