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Riester-Rente

Riesterrente: Jetzt Zulagen für 2009 sichern

Die gesetzliche Rente allein reicht im Ruhestand oft nicht aus. 154 Euro plus 185 Euro je Kind zahlt Vater Staat deshalb jährlich an Förderung, wenn man privat nach dem Riestermodell fürs Alter vorsorgt. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro Zuschuss. Junge Leute bis 25 bekommen beim Neuabschluss eines Riestervertrags eine einmalige Extraprämie von 200 Euro.

Vor allem Durchschnittsverdiener mit einem oder mehreren Kindern sollten sich die hohe jährliche Zulagenförderung nicht entgehen zu lassen. Beispiel: Der Vater von drei Kindern (eins davon ab 2008 geboren), Arbeitnehmer mit steuerpflichtigem Jahresbrutto von 30.000 Euro, bekommt für 2009 staatliche Zulagen von 824 Euro. Einschließlich der Förderung muss er vier Prozent seines Bruttogehalts (= 1.200 Euro) in die Riestervorsorge einzahlen, um sich den Anspruch auf die vollen Zulagen zu sichern. Abzüglich der Förderung bringt er davon nur 376 Euro selbst auf. Das ergibt eine hervorragende Rendite: Der Eigenbeitrag verzinst sich allein durch die staatlichen Zulagen mit fast 120 Prozent. Dazu kommen Zinsen, die der Anbieter während der Laufzeit gutschreibt.

Riestersparer mit höherem Einkommen profitieren von der attraktiven Steuererstattung. Wer mehr als 52.500 Euro im Jahr verdient, braucht in jedem Fall nur den Höchstbeitrag von 2.100 Euro in seine Riester-Vorsorge einzahlen, um sich die maximale Förderung zu sichern. Riester-Beiträge von 2.100 Euro lassen sich steuerlich voll als Sonderausgaben geltend machen. Das ist für Besserverdiener mit hoher Steuerbelastung oft noch attraktiver als die Zulagenförderung. Das Finanzamt prüft automatisch und schreibt die günstigere Lösung gut.

Vorsorgeförderung nach dem Riester-Modell gibt es für alle sozialversicherungspflichtigen Bürger - also für alle Arbeitnehmer, außerdem für Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige, Empfänger von Arbeitslosengeld und Eltern während der Erziehungszeit. Ehegatten von versicherungspflichtigen Riestersparern dürfen einen eigenen Riestervertrag mit vollem Förderanspruch abschließen.

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