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Rentenversicherung

Privatrenten sind kapitalgedeckt

Private Rentenversicherungen unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von der gesetzlichen Rente: Bei der Privatrente werden die Beiträge des Versicherten angespart, verzinst und später in Form einer lebenslangen Monatsrente garantiert wieder ausgezahlt. Die gesetzliche Rentenkasse dagegen schüttet die Beiträge der Arbeitnehmer sofort und vollständig wieder an die gegenwärtigen Ruhegeldempfänger aus.

In den kommenden Jahren und Jahrzehnten wird sich das Verhältnis zwischen Einzahlern und Empfängern der gesetzlichen Rente stark verändern: Immer weniger Beitragszahler müssen immer Rentner finanzieren. Experten schätzen, dass ein heute Zwanzig- oder Dreißigjähriger im Schnitt später weniger an gesetzlicher Rente herausbekommt, als er im Lauf seines Arbeitslebens eingezahlt hat. Die Anbieter privater Rentenprodukte dagegen garantieren ihren Kunden schon beim Vertragsschluss eine lebenslange Rente in bestimmter Höhe. Neuverträge bieten zurzeit eine Mindestverzinsung auf den Sparanteil von 2,25 Prozent. Darüber hinaus ist man bei der Privatvorsorge an den Kapitalüberschüssen beteiligt, die das Vertragsunternehmen durch kluge Anlage der Mittel erwirtschaftet. Wie hoch die Überschussbeteiligung genau sein wird, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht mit Sicherheit sagen - sie hängt vor allem von der Entwicklung an den Kapitalmärkten ab. In einer privaten Rentenpolice kann man auf Wunsch eine Rentengarantiezeit ver­sichern, die dem Ehepartner bei Tod des Versicherungsnehmers die Weiterzahlung der Rente für einen vereinbarten Zeitraum sichert.

Dies alles gilt auch für die staatlich geförderten Varianten der Privatvorsorge, die so genannte Riester- und die Rürup-Rente. Hier gewährt Vater Staat zusätzlich satte Zulagen und Steuervorteile. Dadurch wird die wichtige private Rentenversicherung finanziell noch lukrativer.

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