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Privathaftpflicht

Privathaftpflicht muss nicht bei falschem Betanken zahlen

Privathaftpflicht muss nicht bei falschem Betanken zahlenEs ist sicherlich die Schreckensvorstellung eines jeden Autofahrers, sich an der Tankstelle aus Versehen für den falschen Kraftstoff zu entscheiden. In der Praxis passiert dies jedoch immer wieder, so auch einer Autofahrerin, deren Mann in einem aktuellen Fall die Privathaftpflichtversicherung auffordern wollte, den entstandenen Schaden zu regulieren. Im vorliegenden Fall wurde der Klage des Mannes sogar in der ersten Instanz stattgegeben. Und zwar war der Sachverhalt so, dass sich dessen Frau ein Auto von einer dritten Person geliehen hatte, dann jedoch beim Betanken Benzin statt Diesel gewählt hat. Diesen Fehler bemerkte sie zunächst nicht, sodass sie noch einige Kilometer mit der falschen Tankfüllung zurücklegte. Den daraus resultierenden Schaden sollte die Privathaftpflichtversicherung ersetzen. Nach der verlorenen ersten Instanz ging der Versicherer jedoch in Berufung, und dieser wurde vom Kammergericht Berlin (Az 6 U 13/11) auch entsprochen. Der entscheidende Punkt war aus Sicht des Gerichts, dass Fehler bei der Bedienung eines Fahrzeuges, wozu aus Sicht des Kammergerichtes auch das falsche Betanken gehört, zum Gebrauch eines Fahrzeuges zählen. Und Schäden, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeuggebrauch entstehen können, seien grundsätzlich nicht durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Dennoch ist die Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar, und wer noch keine solche Versicherung besitzt, sollte sich von einem neutralen Experten beraten lassen.


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