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Privathaftpflicht

Mit Schlüsseln sorgfältig umgehen

Wer den Schlüssel zu gemieteten Räumen unbeaufsichtigt in einem geparkten Auto zurücklässt, muss die Kosten für den Austausch der Schließanlage tragen, wenn das Fahrzeug aufgebrochen und der Schlüssel gestohlen wird. Das geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor (Az. 8 U 151/07).

Ein Firmenmitarbeiter hatte einen Schlüssel zu den von seinem Arbeitgeber angemieteten Gewerberäumen in seinem Dienstwagen zurückgelassen. Der Schlüssel befand sich zusammen mit Firmenunterlagen in einer Notebooktasche, die der Mann unter den Vordersitz geschoben hatte. Das an einer belebten Straße geparkte Dienstfahrzeug wurde aufgebrochen; die Notebooktasche mit dem Schlüssel war verschwunden, als der Firmenmitarbeiter nach etwa 15 Minuten zurückkehrte. Der Vermieter der Gewerberäume ließ daraufhin die Schließanlage des Gebäudes austauschen. Die Kosten von 10.420,20 Euro verlangte er von der Firma als Mieterin zurück. Die Firma wollte nicht zahlen: ihr könne kein Verschulden der Vermieter klagte. Das Berliner Kammergericht verurteilte die Mieterin zu vollem Kostenersatz.

Nach Auffassung des Gerichts habe die beklagte Firma eine Nebenleistungspflicht aus dem Mietvertrag verletzt, als ihr Mitarbeiter den Schlüssel im Dienstfahrzeug liegen ließ. Der Mann hätte den Schlüssel sorgsam aufbewahren und darauf achten müssen, dass er nicht gestohlen wird. Die Lebenserfahrung zeige, dass Autos selbst tagsüber in einer belebten Straße und bei nur kurzer Abwesenheit des Fahrers aufgebrochen werden. Mit einer solchen Straftat müsse man jederzeit rechnen. Der Firmenmitarbeiter habe seine Obhutspflicht für den Schlüssel schuldhaft verletzt, als er sich außer Sichtweite vom Dienstwagen entfernte. Weil der Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe der beklagten Firma handelte, müsse die Klägerin sich sein Fehlverhalten zurechnen lassen und die Kosten für den Austausch der Schließanlage voll übernehmen.

Tipp: Gegen Schlüsselverlust kann man sich im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung oder der Firmenhaftpflichtpolice ver­sichern. Die Mitversicherung von Schlüsselverlust ist meist optional, der Versicherer verlangt dafür in der Regel einen bezahlbaren Mehrbeitrag.

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