Mit Riester-Rente sorgen Sie auch als Geringverdiener wirksam vor
Wer rechtzeitig fürs Alter vorsorgt, kann sich im Ruhestand mehr leisten. Für viele Arbeitnehmer ist die Riester-Rente praktisch die renditestärkste Vorsorgemöglichkeit. Immerhin 154 Euro Grundzulage pro Person und zusätzlich 185 Euro pro Kind (sogar 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder) überweist Vater Staat jährlich auf die Vorsorgekonten der Riester-Sparer. Menschen mit geringem Einkommen und wenig gesetzlichem Rentenanspruch brauchen die private Altersversorgung besonders. Doch lohnt sich das Riestern auch, wenn man wenig oder gar nichts verdient?
Beispiel: Claudia M. (43) lebt allein erziehend mit ihrer neunjährigen Tochter, sie arbeitet in Teilzeit als Verkäuferin. Im Monat verdient sie 850 Euro brutto, das entspricht einem Jahresgehalt von 10.200 Euro. Als Riester-Sparerin mit einem vor 2008 geborenen Kind erhält sie mit jährlich 339 Euro die maximale Förderung vom Staat. Dafür muss sie vom Vorjahresbruttogehalt einschließlich der vom Staat gezahlten Zulagen mindestens vier Prozent, also 408 Euro, in Ihre private Altersvorsorge investieren. Durch die Zulagenförderung beträgt der Anteil, den sie aus eigener Tasche zahlt, für das ganze Jahr nur 69 Euro. Mit weniger als sechs Euro im Monat häuft Vera W. also ein Vorsorgekapital von über 400 Euro im Jahr an - eine Rendite, die sie mit herkömmlichen Sparanlagen niemals erreicht. Der Eigenanteil sinkt bei sehr geringen Einkommen aber nicht auf Null: Mindestens 60 Euro muss jeder Riester-Sparer als Eigenbeitrag jährlich selbst zahlen, das gilt auch für Menschen ganz ohne eigenes Einkommen.
Wer arbeitslos wird, darf seine Riester-Rente nicht vorschnell kündigen. Er würde die wichtige private Zusatzrente im Alter verlieren, obendrein müsste er die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wichtig zu wissen: Auch als Bezieher von Arbeitslosengeld I und II hat man Anspruch auf Riester-Förderung. Bei Arbeitslosen richtet sich der Mindesteigenbeitrag nach der Höhe der Lohnersatzleistung. Hat man als Arbeitsloser wegen anderweitigem Einkommen oder Vermögen keinen Anspruch auf ALG II, zahlt man für seine Riester-Vorsorge nur den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr und sichert sich so die vollen Zulagen. Kann man den Eigenbeitrag aus finanziellen Gründen gar nicht mehr aufbringen, lässt sich der Riester-Vertrag ohne Probleme beitragsfrei stellen. Wenigstens das bis dahin eingezahlte Geld verzinst sich dann weiter und bringt später die wichtige Zusatzrente.
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