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Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Lebensversicherung: Nummer Eins der Privatvorsorge

Lebens- und Rentenversicherungen sind in Deutschland nach wie vor die Nummer Eins der privaten Vorsorge. Mit rund 700 Milliarden Euro verwalten die Lebensversicherer gut 15 Prozent des Geldvermögens der Bundesbürger. Kapital bildende Lebensversicherungen kombinieren sicherheitsorientiertes Sparen mit Todesfallvorsorge für die Familie. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, erhält der im Vertrag genannte Bezugsberechtigte - oft der Ehe- oder Lebenspartner - die vereinbarte Todesfallsumme. Erlebt der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf, zahlt der Versicherer die hohe vertragliche Ablaufleistung an ihn selbst aus.

Das Bezugsrecht für die Versicherungsleistung lässt sich getrennt für den Erlebens- und Todesfall regeln. Ehepartner wählen am besten eine Police auf "verbundene Leben", mit der beide geschützt sind. Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen sind besonders sicher: Lebensversicherer müssen in Höhe der Versichertenansprüche Vermögenswerte vorhalten, auf die die Kunden im Insolvenzfall bevorrechtigten Zugriff haben. Die Lebensversicherer garantieren zurzeit 2,25 Prozent Mindestverzinsung auf den Sparanteil für neu abgeschlossene Verträge. Durch Überschussbeteiligungen profitiert man zusätzlich vom wirtschaftlichen Erfolg des Lebensversicherers.

Kapital bildende Lebensversicherungen sind auch steuerlich attraktiv: Der Zinsgewinn ("Ertragsanteil") wird nur zur Hälfte besteuert, sofern der Vertrag nicht weniger als 12 Jahre läuft und das Kapital frühestens mit 60 Jahren ausbezahlt wird. Das ist günstiger als bei anderen Sparanlagen, wo alle Erträge oberhalb des gesetzlichen Sparerfreibetrags voll einkommenssteuerpflichtig sind. In der jährlichen Standmitteilung informiert der Lebensversicherer über die Laufzeit, die prognostizierte und die garantierte Ablaufleistung und über den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung.

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