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Haus­rat­ver­si­che­rung

Lange Abwesenheit bei Gebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung melden

Wer Zeit hat, reist im Winter oft für Monate in sonnigere Gefilde. Hausrat- und Gebäudeversicherung zahlen natürlich auch, wenn man zum Schadenzeitpunkt nicht zu hause ist. Wer die eigenen vier Wände allerdings für mehr als 60 Tage verlässt, riskiert den Versicherungsschutz, wenn er den Versicherer zuvor nicht über die Abwesenheit informiert. Das gilt auch dann, wenn nur einzelne Gebäude oder Gebäudeteile eines Anwesens länger als zwei Monate leer stehen.

Hausrat- und Gebäudeversicherer behalten sich in der Regel vertraglich vor, das durch lange Abwesenheit erhöhte Risiko zu prüfen. Die Versicherer entscheiden dann im Einzelfall, ob die Gefahrerhöhung – eventuell gegen bezahlbaren Mehrbeitrag - in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden kann. Als Versicherter kann man die Gefahren schon im Vorfeld der Reise minimieren: Alle Türen vollständig abschließen, Wasserzuflüsse abdrehen, keine Fenster gekippt lassen. Alle Elektrogeräte vom Stromnetz trennen, die nicht wie etwa ein Kühlschrank weiterlaufen sollen. Post und Zeitung abbestellen oder den Nachbarn um regelmäßige Leerung bitten, denn volle Briefkästen sind eine Einladung für Einbrecher. Einfach aber wirksam: Per Zeitschaltuhr, die es für wenige Euro im Baumarkt gibt, einzelne Lampen in Wohnräumen abends stundenweise anschalten, damit das Haus bewohnt erscheint. Wertsachen wie Schmuck, Edelmetall oder Bargeld gehören ohnehin in den Banktresor - im Hausratschutz sind sie grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Grenze abgesichert, oft bis 20 oder 30 Prozent der gesamten Versicherungssumme.

Wenn es während der Abwesenheit tatsächlich zu einem Einbruch, Unwetter- oder Wasserschaden kommt, melden Sie den Vorfall umgehend nach der Entdeckung der Polizei und dem Versicherer. Die Versicherungsschein-Nummer sollte dabei zur Hand sein. Um die Aufklärung von Einbrüchen nicht zu erschweren, darf an der Wohnung nichts verändert werden, bis die Polizei eintrifft - selbst Schmutzspuren von den Schuhen des Einbrechers oder Abdrücke von Fahrzeugreifen in der Zufahrt können wichtige Hinweise für die Aufklärung geben. Erstellen Sie eine Liste aller gestohlenen oder beschädigten Gegenstände und reichen Sie das Verzeichnis bei Versicherer und Polizei ein. Soweit vorhanden dem Versicherer die Kaufbelege der gestohlenen Sachen beifügen, so kann zügig reguliert werden. Wer Kaufnachweise regelmäßig abheftet, hat es im Ernstfall leichter, den Schaden nachzuweisen.

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