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Rechtsschutz

Künftig Rechtsberatung auch durch Nicht-Anwälte

Das Anwaltsmonopol für die Rechtsberatung wird gelockert. Am 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft und ersetzt das bislang geltende Rechtsberatungsgesetz, das noch aus dem Jahr 1935 stammt. Auch Nicht-Anwälte dürfen künftig offiziell Rechtsdienstleistungen erbringen - sofern die Rechtsberatung als Nebenleistung zu ihrem typischen Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört.

Beispiele: Der Architekt informiert den Bauherrn im Baurecht, eine Bank berät über Fragen der Erbschaftssteuer, eine Kfz-Werkstatt gibt dem Kunden Auskunft über die rechtlichen Möglichkeiten der Unfallregulierung mit dem Versicherer. Auch Vereine - zum Beispiel kleine Mieter- und Verbrauchervereine oder Flüchtlingshilfeorganisationen - dürfen Ihre Mitglieder künftig unentgeltlich in Rechtssachen beraten, müssen sich dafür aber selbst qualifizierten juristischen Rat zur Seite holen. Nach bisheriger Rechtslage durften nur größere "berufsständische und berufsstandsähnliche Vereinigungen" wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Verbraucherberatung oder der Mieterbund ihren Mitgliedern Rechtsrat erteilen.

Vollumfängliche Rechtsberatung und Fälle echter Rechtsanwendung wie die Vertretung vor Gericht bleiben aber auch nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz den gelernten Anwälten als Volljuristen überlassen. Kritiker bemängeln, dass die Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte nicht immer objektiv und rein im Interesse des Kunden erfolgen könnte. So könnte der Kfz-Werkstattbetrieb einen Autofahrer überreden, ein Mietfahrzeug in Anspruch zu nehmen, obwohl er sich den Nutzungsausfall vom gegnerischen Versicherer auch auszahlen lassen könnte - dieses Beispiel führen Verbraucherschützer an.

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