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Gebäudeversicherung

Kein Geld für Brandstiftung im eigenen Lokal

Wenn alle Indizien klar auf Versicherungsbetrug hindeuten, kann der Versicherer die Leistung verweigern - auch, wenn er keine zwingenden Beweise in der Hand hat. Das musste jetzt ein Gastronom aus dem südlichen Rheinland erfahren, dem Brandstiftung am eigenen Restaurant vorgeworfen wird (Landgericht Koblenz, Az. 16 O 16/08).

Nachdem sein Restaurant völlig ausgebrannt war, forderte der Mann eine hohe Entschädigung von seiner Geschäftsversicherung. Der Versicherer prüfte genauer nach und stellte fest, dass der Mann spielsüchtig und hoch verschuldet war, das Insolvenzverfahren war bereits eröffnet. Die Polizei und Sachverständige hatten ermittelt, dass der Brand mithilfe von Benzin an mehreren Stellen im Inneren der Gaststätte offenbar gezielt und mit Zeitverzögerung gelegt wurde, um möglichst großen Schaden anzurichten. Einbruchsspuren an Fenstern oder Türen waren keine zu finden. Das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men verweigerte daraufhin die Leistung. Der Kunde habe den Brand offenbar selbst und absichtlich gelegt, um die Versicherungsleistung zu kassieren. Obwohl ein Strafprozess gegen den Gastwirt mangels zwingender Beweise zuvor eingestellt worden war, unterlag er im Rechtsstreit mit dem Versicherer um Entschädigung.

Die Verteilung des Brandbeschleunigers an verschiedenen Stellen spreche dafür, dass jemand den Brand gelegt habe, der über gute Ortskenntnisse und ausreichend Zeit verfügte, so das Koblenzer Landgericht. Es seien keine Anzeichen für ein gewaltsames Eindringen zu finden gewesen. Der Gastwirt war der letzte, der sich vor dem Brand in dem Restaurant aufhielt. An seiner Kleidung wurden Benzinspuren festgestellt. Laut Zeugenaussagen hatte er sich während des Brandes außerdem unter die Zuschauer gemischt und sich als Unbeteiligter ausgegeben. Die Aussage des Klägers, er habe mit dem Brand nichts zu tun, sei nicht glaubwürdig, so die Urteilsbegründung. In der Summe deuteten alle Anzeichen darauf hin, dass der Kläger das Feuer in dem wirtschaftlich schlecht laufenden Lokal selbst gelegt habe, um an Geld von der Geschäftsversicherung zu kommen. Der Versicherer braucht den Schaden deshalb nicht zahlen.

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