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Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Kassen bezuschussen Gesundheitsurlaub

Wer im Urlaub etwas für seine Gesundheit tut, kann die Krankenkasse oft an den Kosten beteiligen. Belegt man Kurse zu Bewegung, Ernährung oder Entspannung, beteiligen sich viele gesetzliche Krankenversicherer mit finanziellen Zuschüssen. Manche Kassen bieten sogar eigene Gesundheitsreisen an.

Wer etwa einen einwöchigen Aufenthalt im Wellnesshotel bucht, bekommt je nach Krankenversicherer um die 75 Euro pro Thema - das Angebot reicht vom Vollwertkochkurs über Nichtrauchertraining bis zur Rückenschule. Bis zu zwei parallele Maßnahmen werden in der Regel erstattet. Nimmt man während des Wellnessaufenthalts beispielsweise an einem Ernährungskurs und einer Nordic-Walking-Gruppe teil, gibt es vom Versicherer bis zu 150 Euro. Kostet der Kurzurlaub insgesamt 500 Euro, spart man durch einen solchen Kassenzuschuss immerhin 30 Prozent. Gedacht ist die Zuzahlung vor allem für Menschen, die im Berufsleben stark beansprucht sind, und deshalb keine Möglichkeit zu einem echten Kuraufenthalt haben - auch sie sollen in den Genuss finanziell geförderter Gesundheitsvorsorge kommen.

Als gesetzlich krankenversicherter zahlt man die Leistungen zunächst aus eigener Tasche. Bei der Kasse legt man die Teilnahmebestätigung vor und stellt einen formlosen Antrag auf Erstattung. Einheitliche Regelungen darüber, welche konkreten Gesundheitsmaßnahmen von den gesetzlichen Kassen gefördert werden, gibt es noch nicht. Klären Sie am besten vor der geplanten Urlaubsreise persönlich mit Ihrem gesetzlichen Krankenversicherer, welche Gesundheitsmaßnahmen am Reiseziel bezuschusst werden. Viele Kassen haben bereits feste Verträge mit Anbietern von Gesundheitsurlaub - einfach bei der eigenen Krankenkasse nachfragen und Informationen anfordern.

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