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Höheres Schonvermögen für private Alters­vorsorge

Wer seinen Job verliert und länger keinen neuen findet, braucht oft Arbeitslosengeld II. Bevor man diese Unterstützung bekommt, muss man allerdings sein privates Vermögen aufbrauchen. Auch Geld, das man eigentlich für den Ruhestand gespart hat, ist für den Lebensunterhalt einzusetzen - bis auf das so genannte Schonvermögen, das man zur Vorsorge fürs Alter auch dann behalten darf, wenn man ALG II oder andere Sozialleistungen bekommt.

Bisher lag das Schonvermögen für ALG-II-Bezieher bei 250 Euro je Lebensjahr. Dazu zählen alle Geldanlagen, die nicht vor Eintritt in den Ruhestand zur Verfügung stehen, zum Beispiel Privatrenten, Lebensversicherungen, Fondssparpläne und Betriebsrenten. Ein 40jähriger durfte also bei ALG-II-Bezug ein Vorsorgekapital von 10.000 Euro behalten, ein 50jähriger 12.500 Euro. Die neue Regierungskoalition will das Schonvermögen für ALG-II-Empfänger jetzt von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifachen. Ein 40jähriger wird nach der geplanten Anhebung ein unantastbares Schonvermögen von 30.000 Euro haben, ein 50jähriger darf 37.500 Euro behalten, ohne den ALG-II-Anspruch zu verlieren. Die Neuregelung soll helfen, Altersarmut zu vermeiden und eine fundamentale Gerechtigkeitslücke zu schließen, so Stimmen aus der Koalition.

Selbst genutzte Immobilien sollen künftig unabhängig von ihrer Größe nicht mehr auf Sozialleistungen angerechnet werden. Bisher durfte man mit beispielsweise mit zwei Per­sonen ein eigenes Haus von maximal 90 qm bewohnen - wer ein größeres Haus besaß, galt als nicht bedürftig und bekam kein Arbeitslosengeld II. Vorsorgeexperten raten Bundesbürgern, nach der Anhebung des Schonvermögens wieder mehr private Alters­vorsorge zu betreiben. Durchschnittssparer müssten keine Angst mehr haben, Ihr Vorsorgevermögen bei Arbeitslosigkeit zu verlieren. Private Alters­vorsorge sei für alle wichtig, die im Alter auskömmlich finanziell versorgt sein wollen.

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