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Haus­rat­ver­si­che­rung

Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt weihnachtliche Brandschäden

Jetzt in der Weihnachtszeit ist guter Hausratschutz besonders wichtig: Mehr als 20.000 Wohnungsbrände jährlich registrieren deutsche Versicherer allein zu den Festtagen. Die Ursachen reichen von der defekten Lichterkette über Wachskerzen auf dem Weihnachtsgesteck, Funkenflug aus dem Holzkamin bis hin zum vergessenen Festtagsbraten auf dem Küchenherd. Wer die Einrichtung seiner Wohnung richtig hausratversichert, ist im Ernstfall wenigstens finanziell auf der sicheren Seite.

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung braucht man, sobald der Gesamtwert der Wohnungsausstattung so hoch ist, dass man durch einen Totalschaden in finanzielle Bedrängnis gerät. Das ist schneller der Fall als man denkt: Durch Anschaffung exklusiver Einrichtung, einer hochwertigen Küche und teurer Unterhaltungselektronik steigt der Wiederbeschaffungswert bei Zerstörung durch Feuer, Einbuch oder Wasserschäden schnell in die Zigtausende. Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist übrigens schon für junge Leute wichtig: Der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die eigene Wohnung in der Regel weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Schon eine kleine Unachtsamkeit wie etwa eine umgefallene Kerze kann zum Totalschaden führen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die gute Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel bis zum letzten Cent geplündert hatte.

Als Hausratversicherter sollte man Unterversicherung vermeiden: Ist die Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Wert des Hausrats, kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen. Beispiel: Beträgt der Wert des Hausrats 40.000 Euro, ist aber nur eine Summe von 30.000 Euro versichert, ersetzt der Versicherer im Schadenfall auch nur 75 Prozent der tatsächlichen Kosten. Vermeiden lässt sich das durch einen Vertrag mit "Unterversicherungsverzicht": Man versichert pro Quadratmeter Wohnfläche eine pauschale Summe - in der Regel um die 600 Euro – und der Versicherer ersetzt den Schaden in jedem Fall vollständig.

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