Man braucht nicht unbedingt eine teure Reisegepäckversicherung, wenn man seine Siebensachen im Urlaub vor Diebstahl im Hotelzimmer oder Klau aus dem Ferienhaus schützen will. In vielen Fällen kommt schon die heimische Hausratversicherung für den Schaden auf. In neueren Hausratpolicen sind Reisegepäck und mitgeführte Wertgegenstände weltweit bis zu drei Monaten mit zehn Prozent der Versicherungssumme und maximal 10.000 Euro mitversichert. Ältere Verträge enthalten den Gepäckschutz allerdings oft noch nicht. Als Versicherter sollte man deshalb rechtzeitig vor Ferienbeginn prüfen, ob das Reisegepäck in der eigenen Hausratpolice eingeschlossen ist - falls nicht, den Vertrag am besten beim Versicherer umstellen lassen.
Diebstahlschutz durch die heimische Hausratversicherung besteht allerdings nur, wenn Einbrecher gewaltsam ins Feriendomizil eindringen. Taschendiebstahl, Klau aus dem Leihwagen oder Diebstahl aus dem Wohnmobil sind durch die Hausratpolice also nicht versichert. Wie zuhause springt die Hausratversicherung aber ein, wenn Gepäck oder Wertsachen des Urlaubers in der Reiseunterkunft durch Brand oder Unwetter zu Schaden kommen oder zerstört werden. Wichtig: Melden Sie den Schaden unverzüglich beim Versicherer. Bei kleineren Verlusten sollte es jedoch reichen, den Versicherer baldmöglichst nach der Heimreise zu informieren. Ein Einbruchdiebstahl muss außerdem bei der örtlichen Polizei angezeigt und dort schriftlich bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung kommt der Hausratversicherer nicht für den Reisegepäckschaden auf.