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Haus­rat­ver­si­che­rung

Hausrat richtig gegen Einbruch absichern

Wenn der Winter kommt und die Nächte länger werden, steigt die Zahl der Einbrüche wieder. Besonders beliebt bei Langfingern sind Flachbildschirme, Laptops und hochwertige Unterhaltungselektronik, Schmuck und natürlich Bargeld. Gegen Einbruchdiebstahl schützt man sich am besten mit einer leistungsstarken Haus­rat­ver­si­che­rung.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt Schäden am gesamten Wohnungsinventar durch Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub und Vandalismus. Auch bei Einbruchdiebstahl ersetzt der Hausratversicherer Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme - vorausgesetzt, man macht es den Dieben nicht allzu leicht und lässt in Abwesenheit Türen offen oder Fenster gekippt. In diesem Fall unterstellt der Versicherer grobe Fahrlässigkeit, Diebstahl- und Vandalismusschäden ersetzt er je nach Grad des Mitverschuldens nur anteilig. Wenn man Haus oder Wohnung verlässt, sollte man deshalb darauf achten, dass Türen und Fenster verschlossen sind. Außerdem wichtig: Unterversicherung vermeiden. Wenn der tatsächliche Wert des Hausrats 40.000 Euro beträgt, man hat aber nur 30.000 Euro versichert, erstattet der Versicherer entsprechend auch nur 75 Prozent jedes Einzelschadens. Dieses Risiko lässt sich umgehen, wenn man eine Hausratpolice mit Unterversicherungsverzicht abschließt. In diesem Fall versichert man eine feste Summe je Quadratmeter (z.B. 600 Euro), im Gegenzug reguliert der Versicherer alle Schäden garantiert ohne Unterversicherungsabschlag. Wertsachen sind nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen in der Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt. Für Bargeld gilt meist eine Obergrenze von 1.000 Euro, Schmuck und Münzen sind je nach Tarif bis zu 20.000 Euro und Wertpapiere bis höchstens 2.500 Euro versichert. Die genauen Höchstsummen für besondere Wertgegenstände findet man in den Vertragsbedingungen der Hausratpolice.

Größer als der Diebstahlschaden selbst sind übrigens oft die Gebäudeschäden, wenn Einbrecher beispielsweise Türen oder Fenster aufhebeln, um ins Haus hineinzukommen. Zerstörungen am Gebäude werden von der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht bezahlt. Ausnahme: Beim Einbruch eingeschlagene Scheiben ersetzt der Hausratversicherer, sofern man zusammen mit der Hausratpolice eine Glasversicherung abgeschlossen hat. Einbruchschäden an Türblättern und -zargen, Fensterrahmen oder am Mauerwerk zahlt nur eine Gebäudeversicherung, die ohnehin jeder Hauseigentümer im Policenordner haben sollte.

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