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Haus­rat­ver­si­che­rung

Garagentor muss sicher schließen

Alte Garagentore schließen oft nicht mehr sicher. Wenn Diebe ein verschlossenes Tor wegen der maroden Schließvorrichtung ohne größere Anstrengung öffnen können, kann der Hausratversicherer sich weigern, Diebstahlschäden zu ersetzen. Das musste ein Mann aus dem Ruhrgebiet erfahren (Landgericht Essen, 15 S 297/08).

Einbrecher waren in die Garage eines Hausratversicherten eingedrungen und hatten verschiedene Wertgegenstände gestohlen. Der vom Versicherer geschickte Schadengutachter stellte allerdings fest, dass die Langfinger leichtes Spiel gehabt hatten: Die Schlossbolzen des Garagentors waren durch jahrelange Korrosion des Verschlussmechanismus gelockert und nicht vollständig ausgefahren, so dass sich das abgeschlossene Tor mit einem Ruck problemlos öffnen ließ. Der Hausratversicherer warf seinem Kunden daraufhin grobe Fahrlässigkeit vor und weigerte sich, den Schaden zu zahlen. Versichert seien nur echte Einbrüche. Im vorliegenden Fall hätten die Diebe aber keine Gewalt anwenden müssen, um das marode Tor zu öffnen ein solcher einfacher Diebstahl sei nicht hausratversichert.

Der Versicherungskunde klagte, das Essener Landgericht bestätigte die Auffassung des Hausratversicherers. Einbruchdiebstahl setze ein gewaltsames Öffnen von Umschließungen voraus, die dem Eintritt in die versicherten Räumlichkeiten entgegenstehen, so das Gericht. Es müsse eine dem Hindernis angemessene Kraftanstrengung nötig sein. Daran fehlte es, weil aufgrund des korrodierten Schließmechanismus eine Verriegelung des Garagentors nicht mehr möglich war. Der Kläger trägt den Diebstahlschaden nun selbst. Praxis-Tipp für Hausratversicherte: Garagentore regelmäßig auf Einbruchsicherheit prüfen und bei Mängeln umgehend instand setzen.

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