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Direktversicherung: Betriebsvorsorge leicht gemacht

Neben der gesetzlichen Rente müssen Sie heute auch betrieblich für die Zukunft vorsorgen, das zeigen die düsteren Rentenprognosen immer deutlicher. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht auf betriebliche Alters­vorsorge. Das Modell: Ihr Arbeitgeber führt einen Anteil Ihres Bruttogehalts steuer- und abgabenfrei direkt an einen privaten Versorgungsträger ab. Aus dem angesammelten und verzinsten Kapital bekommen Sie später eine lebenslange Betriebsrente, so dass Sie im Ruhestand finanziell auf nichts verzichten müssen.

Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen beliebt ist die so genannte Direktversicherung als betriebliche Alters­vorsorge. Der Arbeitgeber schließt für den Beschäftigten ohne viel Aufwand eine private Rentenversicherung ab. Die Police lässt sich auf Wunsch mit einem Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Hinterbliebenenschutz kombinieren. Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West steuer- und sozialabgabenfrei. Im Jahr 2011 kann man so bis zu 2.640 Euro in eine Direktversicherung einzahlen, ohne dass für diesen Betrag Einkommensteuer oder Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­che­rungsbeiträge fällig werden. Zusätzliche 1.800 Euro lassen sich steuerfrei in Betriebsvorsorge umwandeln, von diesem Betrag werden aber Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Erst auf die späteren Auszahlungen aus der Direktversicherung werden Einkommenssteuer und Krankenkassenbeiträge fällig. Das ist jedoch zu verkraften, denn wegen des geringeren Einkommens sinkt die Steuer- und Abgabenbelastung im Ruhestand ohnehin meist kräftig.

Wenn Ihr Arbeitgeber keine andere Betriebsvorsorge beispielsweise durch Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse vorsieht, muss er Ihnen mindestens eine Direktversicherung anbieten. Vorsorgeguthaben aus einer Direktversicherung dürfen nicht auf mögliches Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet werden, die Direktversicherung ist also Hartz-IV-sicher. Und sollte der Vorsorgeträger wider Erwarten insolvent werden, ist Ihr Vorsorgeguthaben durch die Protektor AG geschützt, eine Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. Wenn Sie zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Direktversicherung dort problemlos weiterführen. Bei richtiger Vertragsgestaltung bekommen Sie für Ihre Direktversicherung sogar die attraktive Riester-Förderung - fragen Sie einfach Ihren Finanzexperten!

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