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Fahrradversicherung

Der richtige Versicherungsschutz für Elektrofahrräder

Der richtige Versicherungsschutz für ElektrofahrräderWer mit einem "normalen" Fahrrad einen Unfall verursacht, ist bezüglich eines möglichen Schadens durch die Privathaft­pflicht­versicherung abgedeckt. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Privathaftpflicht oftmals nicht greift, falls es sich um ein Elektrofahrrad handelt. Vor dem Kauf eines Elektrofahrzeuges sollte abgeklärt werden, ob ein Versicherungsschutz durch die Privathaftpflicht vorhanden ist. Vielfach ist das nicht der Fall, denn oftmals gibt es in den Verträgen einen Passus, dass sich der Versicherungsschutz nur auf "normale" Fahrräder bzw. "nicht selbstfahrende Fahrzeuge" beschränkt. In diesem Fall ist es dringend notwendig, sich um eine spezielle Haft­pflichtversicherung für Elektrofahrräder zu kümmern. Eine zweite wichtige Versicherung ist im Bezug auf Elektrofahrräder eine Diebstahlversicherung. Auch hier kommt es auf den jeweiligen Versicherungsvertrag ab, ob das Fahrrad noch im Zuge der Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt ist, wie es meistens bei den gewöhnlichen Fahrrädern ohne Antrieb der Fall ist. Ist dieser Schutz nicht vorhanden, sollte eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Wie Sie sich als Eigentümer eines Elektrofahrrades optimal ver­sichern, kann Ihnen ein unabhängiger Berater mitteilen. Daher sollten Sie die Chance nutzen, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen.


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