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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Alters­vorsorge kann Kindergeld retten

Bis zum achtzehnten Geburtstag ihrer Kinder bekommen Eltern Kindergeld. Für das erste, zweite und dritte Kind gibt es je 154 Euro monatlich, für das vierte und jedes weitere Kind zahlt Vater Staat 179 Euro im Monat. Auch über das achtzehnte Lebensjahr hinaus kann man Kindergeld beanspruchen, solange das eigene Kind noch keine 25 Jahre alt ist und entweder zur Schule geht, eine Berufsausbildung macht oder ein Studium absolviert.

Kindergeldanspruch für ein Kind über 18 Jahren besteht allerdings nur, solange dessen Einkommen 7.680 Euro im Jahr nicht übersteigt. Das Kindergeld fällt gleich vollständig weg, sobald das Kind auch nur einen Cent mehr als 7.680 Euro im Jahr verdient. Das ist häufig der Fall, wenn Tochter oder Sohn eine Lehre machen. Die Einkommensgrenze fürs Kindergeld wird dann überschritten, sobald die Ausbildungsvergütung - zum Beispiel bei Erreichen des zweiten oder dritten Lehrjahrs - auf mehr als 640 Euro im Monat steigt. Wichtig zu wissen: Die Einkommensgrenze für das Kindergeld bezieht sich auf die so genannten anrechenbaren Einkünfte. Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge aus Entgeltumwandlung sind bei der Ermittlung dieser anrechenbaren Einkünfte vom Bruttoeinkommen abzuziehen (Dienstanweisung zum Familienlastenausgleich, DA 63.4.2.3, Absatz 3.1). Wenn das Kind beispielsweise 8.040 Euro jährlich verdient und davon 420 Euro durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Alters­vorsorge fließen, bleibt der Kindergeldanspruch der Eltern voll erhalten: 8.040 Euro minus 420 Euro gleich 7.620 Euro, die anrechenbaren Einkünfte im Beispiel liegen also unter der zurzeit geltenden Einkommensgrenze fürs Kindergeld.

Auszubildende können wie alle Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandelt. Wenn keine anderen Modelle angeboten werden, hat man mindestens Anspruch auf eine Direktversicherung - der Chef schließt für den Auszubildenden eine private Renten- oder Lebensversicherung ab und zahlt einen bestimmten Gehaltsanteil in die Police ein. Später gibt es aus der Direktversicherung eine hohe Einmalzahlung (Lebensversicherung) oder eine monatliche Zusatzrente (Rentenversicherung).

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