Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Bremen, Hannover, Verden und Rotenburg !
Betriebliche Altersversorgung

Betrieblich vorsorgen mit der Direktversicherung

Die gesetzliche Rente wird in Zukunft kaum noch reichen, um ein angemessenes Einkommen im Alter zu sichern. Fachleute raten dringend, auch privat vorzusorgen. Arbeitnehmer können das steuer- und abgabenbegünstigt über den Betrieb tun - jeder Beschäftigte hat ein gesetzliches Recht auf betriebliche Alters­vorsorge durch Gehaltsumwandlung. Gehaltsumwandlung bedeutet in diesem Fall: Der Arbeitgeber behält einen Anteil vom Bruttogehalt ein, das Geld führt er direkt an den Versorgungsträger ab.

Vor allem bei kleineren Firmen beliebt ist die so genannte Direktversicherung als betriebliche Alters­vorsorge. Der Arbeitgeber schließt für den Beschäftigten eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung ab, die Police kann mit einem Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Hinterbliebenenschutz kombiniert werden. Die Beiträge zu einer Direktversicherung sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) steuer- und sozialabgabenfrei. In 2009 kann man so bis zu 2.592 Euro in eine Direktversicherung einzahlen, ohne dass für diesen Betrag Einkommensteuer oder Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­che­rungsbeiträge fällig werden. Zusätzliche 1.800 Euro kann man steuerfrei in Betriebsvorsorge umwandeln, von diesem Betrag werden dann aber Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Erst auf die späteren Auszahlungen aus der Direktversicherung werden Einkommenssteuer und Krankenkassenbeiträge fällig.

Wenn der Arbeitgeber keine andere Betriebsvorsorge etwa durch einen Pensionsfonds oder eine spezielle Unterstützungskasse vorsieht, muss er seinen Mitarbeitern mindestens eine Direktversicherung anbieten. Im Rahmen der Direktversicherung kann man auch die staatliche Riester-Förderung nutzen. Vorsorgeguthaben, die man in einer Direktversicherung angespart hat, dürfen nicht auf mögliches Arbeitslosengeld II angerechnet werden - betriebliche Alters­vorsorge ist grundsätzlich „Hartz-IV-fest“. Sollte der Versicherer wider Erwarten insolvent werden, ist das Vorsorgeguthaben durch die Protektor AG geschützt, eine Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. Tipp: Wenn man zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, kann man die Direktversicherung dort problemlos weiterführen.

[ zurück ]