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Berufsunfähigkeitsversicherung: Das müssen Sie wissen!

Wenn Sie aus Gesundheitsgründen Ihren Job verlieren, klafft oft eine riesige Versorgungslücke. Als jüngerer Berufsunfähiger bekommen Sie kaum staatliche Invaliditätsrente und rutschen häufig in die finanzielle Bedürftigkeit ab. Schützen Sie sich vor diesem Risiko mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Achten Sie beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitspolice auf günstige Beiträge, aber auch auf kundenfreundliche Vertragsbedingungen. Eine Billig-Berufsunfähigkeitsversicherung, die Zahlungen unter Berufung aufs Kleingedruckte verweigern kann, nützt Ihnen im Ernstfall wenig.

Nur "konkrete Verweisung" akzeptieren

Wichtig: Die Berufsunfähigkeitsrente muss sicher fließen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und Versorgung brauchen. Günstig ist es, wenn der Versicherer die Zahlung der Rente nur dann beenden darf, wenn man tatsächlich wieder einer Arbeit nachgeht und angemessenes Geld verdient ("konkrete Verweisung"). Manche Billigtarife enthalten noch immer die bis in die neunziger Jahre übliche abstrakte Verweisklausel. Der Versicherer zahlt dann nicht, wenn man trotz Berufsunfähigkeit theoretisch noch in einer anderen, halbwegs gleich bezahlten Tätigkeit einsetzbar wäre. Wer beispielsweise als Handwerker wegen Rückenproblemen berufsunfähig wird, müsste sich auf eine Verkäufertätigkeit im Baumarkt verweisen lassen - egal, ob er eine solche Arbeit überhaupt findet oder nicht.

Bei den Gesundheitsfragen nicht schummeln

Werden Sie tatsächlich berufsunfähig, prüft der Versicherer, ob Sie bei Vertragsabschluss alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantwortet haben. Wurden Beschwerden, Krank­hei­ten, Operationen oder ärztliche Behandlungen verschwiegen, kann der Versicherer auch später noch vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Der Versicherer sollte nur nach Krank­hei­ten fragen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen falscher Gesundheitsangaben sollte ebenfalls auf fünf Jahre nach dem Vertragsabschluss beschränkt sein. Seriöse Anbieter schreiben bereits vor dem Vertragsschluss die Ärzte des Antragstellers an und bitten um Mitteilung aller Diagnosen, Behandlungen und Beschwerden. Stellt der Versicherer bei Antragstellung nur oberflächliche Fragen zum Gesundheitszustand, ist der Versicherungsschutz später gefährdet, wenn Ihre Angaben unvollständig waren.

Lassen Sie sich vom Experten beraten

Für die Meldung einer Berufsunfähigkeit sollte keine Ausschlussfrist gelten. Andernfalls kann es zum Streit kommen, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit beispielsweise wegen eines langen Klinikaufenthalts erst sieben Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit mitteilen, obwohl Sie den Versicherer laut Vertragsbedingungen innerhalb von sechs Monaten hätten informieren müssen. Als Nachweis der Berufsunfähigkeit sollte eine ärztliche Bescheinigung darüber ausreichen, dass man seinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht ausüben kann. Die Einstufung in Pflegestufe 1, ein Bescheid über gesetzliche Erwerbunfähigkeitsbezüge oder die festgestellte Dienstunfähigkeit bei Beamten muss vertraglich als Nachweis ausreichen, ohne dass der Versicherer die Leistung noch von einer eigenen Nachprüfung der Berufsunfähigkeit abhängig machen kann. Lassen Sie sich vom unabhängigen Experten beraten!

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