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Privathaftpflicht

Auf der sicheren Seite: Versicherungsschutz im Ehrenamt

Auf der sicheren Seite: Versicherungsschutz im Ehrenamt

Das Ehrenamt hat Zukunft. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind über 31 Millionen ehrenamtliche Helfer in Deutschland aktiv. Die meisten engagieren sich im Sport, in Schulen und Kindergärten sowie für Musik und Kultur. Immerhin 8,5 Prozent sind im sozialen Bereich aktiv. Deren Zahl dürfte noch deutlich steigen, denn immer mehr Menschen setzen sich hierzulande dafür ein, die Lebensumstände von Flüchtlingen zu erleichtern.
Wer im Interesse der Allgemeinheit tätig ist, steht unter bestimmten Voraussetzungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­che­rung. Dazu muss er sich freiwillig engagieren und darf für seinen Einsatz keine Vergütung erhalten. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen – auch pauschaler Art – sind grundsätzlich unschädlich. Wer als gewählter oder beauftragter Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen tätig ist, ist nicht automatisch geschützt. Das betrifft zum Beispiel Vorstand, Kassenwart oder Schriftführer. Hier ist eine Versicherung über den Verein oder die Organisation möglich.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt kein Pardon: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“, heißt es dort. Weil Schadenersatz ganz schön teuer werden kann, ist eine private Haft­pflichtversicherung für jeden unverzichtbar. Was viele nicht wissen: Nicht immer deckt ihr Haft­pflichtvertrag auch ehrenamtliches Engagement ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen oder sich gleich an einen Ver­sicherungs­makler wenden.



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