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Haus­rat­ver­si­che­rung

Am besten mit Haus­rat­ver­si­che­rung

Wenn die Nächte länger werden, steigt die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche. Besonders beliebt bei Langfingern sind zurzeit Flachbildschirme, Computer und hochwertige Unterhaltungselektronik. Gegen Einbruchdiebstahl schützt man sich als Hauseigentümer oder Wohnungsmieter am besten mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung.

Bei Einbruchdiebstahl ersetzt der Hausratversicherer den Wert des Diebesguts bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme - vorausgesetzt, man macht es den Dieben nicht allzu leicht und lässt in Abwesenheit Fenster oder Türen offen stehen. In diesem Fall unterstellt der Hausratversicherer oft grobe Fahrlässigkeit. Diebstahl- und Vandalismusschäden ersetzt er dann je nach Grad des Leichtsinns gar nicht oder nur zum Teil. Wenn man Haus oder Wohnung verlässt, sollte man deshalb darauf achten, dass Türen und Fenster verschlossen sind. Außerdem wichtig: Unterversicherung unbedingt vermeiden. Wenn der tatsächliche Gesamtwert des Hausrats 40.000 Euro beträgt, man hat aber nur 30.000 Euro versichert, erstattet der Versicherer entsprechend nur 75 Prozent jedes Einzelschadens. Dieses Risiko lässt sich umgehen, wenn man eine Hausratpolice mit "Unterversicherungsverzicht" abschließt. In diesem Fall versichert man eine feste Summe je Quadratmeter (z.B. 600 Euro), im Gegenzug reguliert der Versicherer alle Schäden garantiert ohne Unterversicherungsabschlag. Zu beachten ist außerdem, dass Wertsachen grundsätzlich nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen in der Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt sind. Bargeld ist meist nur bis 1.000 Euro, Schmuck und Münzen bis zu 20.000 Euro und Wertpapiere bis höchstens 2.500 Euro versichert. Die genauen Höchstsummen für besondere Wertgegenstände findet man in den Versicherungsbedingungen der Hausratpolice.

Größer als der Diebstahlschaden selbst sind übrigens oft die Gebäudeschäden, wenn Einbrecher beispielsweise Türen oder Fenster aufhebeln, um ins Haus hineinzukommen. Zerstörungen am Gebäude werden von der Haus­rat­ver­si­che­rung nicht bezahlt. Ausnahme: Beim Einbruch eingeschlagene Scheiben ersetzt der Hausratversicherer, sofern man zusammen mit der Hausratpolice eine Glasversicherung abgeschlossen hat. Einbruchschäden an Türblättern und -zargen, Fensterrahmen oder am Mauerwerk zahlt nur eine Gebäudeversicherung, die ohnehin jeder Hauseigentümer im Policenordner haben sollte.

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