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Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Als Bauherr brauchen sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Als Bauherr tragen Sie große finanzielle Verantwortung. Bankdarlehen müssen über Jahrzehnte zurückgezahlt werden, oft ist eine wachsende Familie zu versorgen. Natürlich denkt niemand gerne daran, dass Vater oder Mutter etwas zustoßen könnte. Wenn aber der Ernährer durch Unfall oder Krankheit sein Leben verliert, bevor die Schulden abbezahlt sind und die Kinder auf eigenen Beinen stehen, kann das für die Familie katastrophale finanzielle Folgen haben. Nicht selten muss das unter großem Einsatz und mit viel Herzblut errichtete Eigenheim verkauft werden, weil das Geld nicht reicht.

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützt den überlebenden Partner und die Kinder im Todesfall wenigstens vor einem Schuldendesaster. Mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme lässt sich eine finanzielle Notsituation vermeiden. Eine besondere Tarifvariante, die verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung, zahlt beim Tod eines der beiden versicherten Lebenspartner dem jeweils Zurückbleibenden die volle Versicherungssumme, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Gegenüber zwei separaten Policen sparen Partner auf diese Weise Beiträge in Höhe von rund zehn Prozent. Mit einer weiteren Variante der Risiko­lebens­ver­si­che­rung - der Restschuldversicherung - kann man genau die Summe absichern, die man dem Kreditgeber noch schuldig wäre, falls man zu irgendeinem Zeitpunkt während der Kreditlaufzeit verstirbt. Dadurch bleibt im schlimmsten aller Fälle wenigstens Haus und Grundstück sicher im Familieneigentum.

Viele Experten empfehlen, die Risiko­lebens­ver­si­che­rung als Bauherr gleich mit einem Zusatzschutz gegen Berufsunfähigkeit zu koppeln. Auch bei dieser Kombination lässt sich gegenüber zwei Einzelverträgen häufig einiges sparen. Finanzielle Sicherheit besteht dann auch, wenn der Versicherte wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und das bei der Baufinanzierung langfristig eingeplante Einkommen plötzlich wegfällt. Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens der monatlichen finanziellen Belastung minus eventueller Versorgungsansprüche aus gesetzlicher und betrieblicher Rente im Berufsunfähigkeitsfall entsprechen.

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