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Kundenmagazin 2025/07

Mit dem Chef die Rente aufpolieren

Juli 2025


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Unabhängiger Versicherungsmakler Dipl. Kfm. Matthias Schulz

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Frau mit langen Haaren, die ins Bild lächelt; im Hintergrund sind steile, felsige Klippen und Natur zu sehen.

Ob Azubi, Teilzeitkraft oder Angestellte im Großkonzern – jeder, der arbeitet, hat Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Doch viele lassen diese Chance ungenutzt, obwohl sie nicht nur für mehr Sicherheit im Alter sorgt, sondern auch steuerliche Vorteile bietet. Wer sich rechtzeitig informiert, kann mit Unterstützung des Arbeitgebers eine attraktive Zusatzrente aufbauen – mit wenig Aufwand, aber spürbarem Effekt für später.

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Recht auf Entgeltumwandlung

Seit 2002 gilt in Deutschland: Wer eine betriebliche Altersversorgung über seinen Arbeitgeber wünscht, hat ein gesetzliches Recht darauf. Das bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts – beispielsweise 100 Euro monatlich – wird direkt in eine Vorsorge umgewandelt. Das reduziert die Steuer- und Sozialabgabenlast, sodass der tatsächliche Abzug im Nettolohn deutlich geringer ausfällt. Die volle Summe fließt dennoch in den persönlichen Vorsorgetopf.

Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber

Noch attraktiver wurde die bAV durch eine weitere gesetzliche Regelung: Arbeitgeber müssen Entgeltumwandlungen bezuschussen – mit mindestens 15 % des umgewandelten Betrags. Viele Unternehmen zahlen sogar mehr oder übernehmen die komplette Finanzierung, um ihre Mitarbeitenden langfristig zu binden.

Vereinfachtes Rechenbeispiel für eine bAV per Entgeltumwandlung

  Ohne bAV Mit Entgeltumwandlung
Monatsbruttolohn 2.500 € 2.500 €
bAV-Beitrag 0 € 100 €
Zu versteuerndes Einkommen 2.500 € 2.400 €
-Steuern und Sozialabgaben 839 € 792 €
Nettolohn 1.661 € 1.608 €
Unterschied mit/ohne bAV 53 €

Zuzüglich des Arbeitgeber-Zuschusses von 15 Prozent, werden im Beispiel insgesamt 115 Euro in den Vorsorgevertrag eingezahlt, während sich der Nettolohn um nur 53 Euro reduziert.

Förderungen für Geringverdiener

Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es zusätzliche staatliche Anreize: Der sogenannte Förderbetrag für Geringverdiener unterstützt insbesondere kleine Einkommen mit einer direkten Förderung über den Arbeitgeber – ein Plus für Arbeitnehmer und Unternehmen.

Was spricht für die bAV?

  • Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung für alle Arbeitnehmer
  • Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber: mindestens 15 %
  • Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge in der Ansparphase
  • Lebenslange Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung
  • Zusatzvorsorge erhöht Lebensstandard im Alter
  • Auch möglich für Teilzeitkräfte, Azubis und Minijobber

Optionen mit dem Chef prüfen

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihr Arbeitgeber bereits eine bAV-Lösung anbietet – oder sogar mehrere Varianten zur Auswahl stehen. Ein kurzer Blick in die Gehaltsabrechnung oder ein Gespräch mit dem Chef oder der Personalabteilung kann hier Klarheit schaffen. Wer seine Möglichkeiten kennt, kann gezielt vorsorgen – und spart dabei sogar doppelt: in der Ansparphase durch Steuerersparnis, im Ruhestand durch finanzielle Sicherheit.


Altersvorsorge mit dem Arbeitgeber

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