Bis zu 20 Prozent Beitrag sparen Sie in der Kfz-Kaskoversicherung, wenn Sie sich für einen Tarif mit Werkstattbindung entscheiden. Fast jeder Kfz-Versicherer biete heute vergünstigte Angebote, wenn Sie bereit sind, im Schadenfall eine seiner Vertragswerkstätten zu nutzen. Immer mehr Autofahrer nutzen dieses attraktive Angebot.
Wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung abschließen, müssen Sie nach einem Kaskoschaden zunächst Ihrem Kfz-Versicherer informieren. Der Versicherer verweist Sie dann an eine qualifizierte Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe. Als Großkunde bekommt der Versicherer dort kräftige Rabatte, die er in Form verbilligter Beiträge an Sie als Kunden weitergeben kann. Natürlich haben Sie auch in den Vertragswerkstätten Ihres Kfz-Versicherers das Recht auf eine fachgerechte und einwandfreie Reparatur mit Originalersatzteilen, so bleibt in aller Regel auch die Herstellergarantie erhalten. Die Versicherer kontrollieren ihre Partnerwerkstätten regelmäßig, gute Qualität ist deshalb gesichert. Genauso wie in herstellergebundenen Markenwerkstätten gilt auch für Arbeiten in den Vertragswerkstätten der Kfz-Versicherer die gesetzliche Mindestgewährleistung von zwei Jahren. Häufig verlängert der Versicherer die Reparaturgarantie in seinen Kaskobedingungen sogar auf bis zu fünf Jahre, um Vertrauen beim Kunden zu schaffen.
Doch auch klassische Tarife ohne Werkstattbindung bieten Vorteile: Wenn Sie sich für einen teureren Tarif mit freier Werkstattwahl entscheiden, können Sie Teil- oder Vollkaskoschäden auf jeden Fall im Betrieb Ihres persönlichen Vertrauens beheben lassen - also auch in der gewohnten Markenwerkstatt, die Sie üblicherweise bei Inspektionen oder Reparaturen in Anspruch nehmen. Nicht in Frage kommen Tarife mit Werkstattbindung auch, wenn man ein Fahrzeug least oder auf Raten kauft, denn der Leasing- oder Finanzierungsvertrag verlangt in der Regel, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden müssen.