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Wenn man Hausrat dauerhaft fast fünf Kilometer von seinem Haus entfernt in einer Sammelgarage lagert, entfällt der Schutz der Hausratversicherung. Bei einem Diebstahl muss der Hausratversicherer nicht zahlen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az. 23 O 369/09).