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Die private Haftpflichtversicherung übernimmt im Regelfall auch Schäden, die man aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer eines selbst bewohnten Hauses tragen muss. Das gilt allerdings nur, wenn man tatsächlich in der Immobilie lebt. Die Privathaftpflicht braucht nicht zu zahlen, wenn der Schaden von einem leer stehenden Gebäude ausgeht - auch wenn dieses Gebäude unmittelbar an das selbst bewohnte Haus angrenzt. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts in Bamberg (Az. 1 U 34/08).