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Gesetzliche Krankenversicherung, Vergleich

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Zusatzversicherung: Sichern Sie sich bessere Leistungen

Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die medizinische Grundversorgung. Wenn Sie erstklassige Leistungen wollen, entscheiden Sie sich als Kassenpatient am besten für eine private Kranken-Zusatzversicherung.

Gestalten Sie den Zusatzschutz nach Ihrem persönlichem Bedarf
Welche Leistungen Sie in Ihrer Kranken-Zusatzversicherung absichern, entscheiden Sie nach persönlichem Bedarf. Je nach Tarif versicherbar sind ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).

Wichtig: Die Leistungen Ihrer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie in aller Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen. Bis Ihr Zusatzversicherer etwa teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille bezahlt, müssen mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.

Zusatzbeitrag: Jetzt Kasse wechseln und sparen

Der Gesundheitsfonds, aus dem sich die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, war 2009 noch mit dem gleichen Beitragssatz für alle Kassenversicherten gestartet. Nun erheben immer mehr Krankenkassen Zusatzbeiträge, weil sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Andere Kassen wirtschaften sparsamer und gewährend ihren Kunden Beitragsrückerstattung. Wer jetzt von einer t... [ mehr ]

Was zahlt die gesetzliche Kasse?

Moderne, schonende Behandlungsverfahren sind oft teuer - welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, steht im gesetzlichen Leistungskatalog. Der sichert die Grundversorgung der Patienten: Erstattet werden alle Behandlungen, die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sind. Bezahlt werden nur wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Das bedeutet praktisch, das... [ mehr ]

Privat oder Kasse?

Wer als Arbeitnehmer seit mindestens drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann aus der gesetzlichen Kasse aussteigen und zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst, 2009 liegt sie bei 48.600 Euro im Jahr. Wer 12 Gehälter pro Jahr bekommt, kann also ab einem Monatsbrutto von 4.050 E... [ mehr ]

 
 
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